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Irrsinns Idee für Hotel Check-in: Vorlage von Coronatest oder Test müsste an Rezeption gemacht werden

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Kanarische Inseln – Laut Tageszeitung Canarias7 will die Regierung der Kanaren die Hotels und Unterkünfte für Touristen nun gesetzlich zwingen, die Coronatests für Touristen zu überprüfen und im Zweifelsfall selbst durchzuführen. Ein entsprechendes Dekret soll heute verabschiedet werden. Canarias7 will Zugang zu dem Entwurf gehabt haben.

Nach den Angaben der Tageszeitung plant die Regierung, das alle Touristen (Ausländer, Spanier und auch Canarios) dazu verpflichtet werden sollen, beim Check-in einen Antigen-Test oder PCR-Test (sowie gleichwertigen Test) vorzulegen. Der Test soll demnach nicht älter als 48 Stunden sein. Unterkünfte müssen dies dann prüfen und Urlauber schon bei der Reservierung darauf hinweisen, damit der Urlauber weiß, was er machen müsste.

Angeblich soll ein weiterer Passus im Gesetz aufgenommen werden, eine einzigartige Übergangsregelung, diese wird von den Verbänden kritisiert und abgelehnt. Diese Regelung besagt, dass Touristen, die ohne Test einchecken, dazu verpflichtet werden sollen, einen Test in der Unterkunft durchzuführen. Die Kosten für diese Tests müsse dann die Unterkunft tragen. Es soll wohl sogar so formuliert sein, dass diese Tests für Urlauber kostenlos sein müssen.

FEHT hat sich wohl schon klar gegen diesen Gesetzesentwurf positioniert. Man sieht ein solches Gesetz als „Missbrauch der Kompetenzen“ an. „Wir lehnen es ab, Rezeptionen zu Kliniken umzuwandeln und Gäste in den Unterkünften zu testen“, heißt es aus Quellen von FEHT. Man kritisiert die lokale Regierung massiv, sich dem Willen von Madrid zu beugen, die Tests nicht an den Flughäfen durchzuführen. „Ein Test kann locker 25 Euro kosten, wenn jetzt eine kanarische Familie am Wochenende einen Bungalow belegt kostet das bei drei Personen 75 Euro und vier sogar 100 Euro, das Unternehmen würde nichts mehr verdienen“, heißt es weiter von FEHT. In der Tat, manche würden wohl noch drauflegen müssen.

Sonderregeln für Betriebe unter 10 Einheiten

Es soll wohl aber auch Sonderregeln für kleinste Betriebe mit weniger als 10 Zimmereinheiten geben. Mit einer vorherigen Genehmigung der Gesundheitsbehörden soll es diesen kleinen Betrieben ermöglicht werden, auf die Tests zu verzichten, allerdings müssten Touristen über 18 Jahre dann eine Erklärung abgeben. In der Erklärung müssten die Gäste dann versichern, dass Sie 14 Tage lang keine COVID-19 Symptome hatten oder kein Ansteckungsrisiko vorlag.

Alle Gäste würden dann zudem dazu verpflichtet die spanische Corona-Warn-App zu verwenden, diese muss heruntergeladen werden bevor man die Unterkunft betritt. Die Verweigerung der Nutzung der App würde automatisch zur Verweigerung der Einreise führen.

Für Rückreisen in die eigenen Länder würden die Unterkünfte dann auch dazu verpflichtet die PCR-Tests bereitzustellen, allerdings müssten diese von den Urlaubern selbst bezahlt werden. Trotzdem hätten diese „ein Recht“ auf diese Tests. Sollten diese Tests dann positiv ausfallen werden alle Kosten von der Corona-Versicherung der Kanaren übernommen.

Irrsinn kennt keine Grenzen

Immer wieder kommen Vorschläge, da muss man sich an den Kopf fassen. Die logistische Aufgabe der Regierung, die Gesundheit der Angestellten und Anwohner zu garantieren, will die Regierung nun auf Betriebe abwälzen. Nicht nur dass, auch die Kosten sollen diese noch tragen. Die Branche ist gebeutelt genug als das wirklich ernsthaft Sinn ergeben könnte. Zudem muss man hier klar hinterfragen, wie das überhaupt alles überwacht werden soll? Eine Unmöglichkeit, die heute hoffentlich nicht gesetzlich verankert wird. – TF

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