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Die Kanaren heben die verpflichtende 3G-Regel auf! Weitere Lockerungen:

Kanarische Inseln – Auf der heutigen Sitzung des Ministerrates der Kanarischen Inseln wurde beschlossen, dass die verpflichtende 3G-Regel auf den Inseln der Warnstufe 3 und 4 aufgehoben wird. Man wird nun wieder zurück zu dem freiwilligen System für die Gastronomie und Co. zurückkehren, welches den Gastwirten dann wieder die Vorteile der vorherigen Warnstufe einbringen würde. Die verpflichtende Vorlage eine Coronazertifikates ist damit wieder abgeschafft.

Begründet wird diese Entscheidung mit den massiv gesunkenen Inzidenzen auf den Kanarischen Inseln in den letzten Wochen. Man mahnte jedoch auch, dass der Druck auf das Gesundheitssystem weiterhin sehr hoch ist. Laut Angaben der Regierung soll die Aufhebung der 3G-Regel am morgigen Freitag im BOC veröffentlicht werden und damit würde diese dann wohl ab Samstag in Kraft treten.

Gleichzeitig bestätigte man, dass man vor dem obersten Gerichtshof die freiwilligen Coronazertifikate verlängern wird. Diese wären theoretisch noch bis zum 9. Februar gültig. Die Regierung möchte diese um einen weiteren Monat verlängern.

Es gibt für Inseln der Warnstufen 1 bis 3 zudem eine weitere Lockerung. Die allgemeine Schließungszeit wird um eine Stunde verlängert. Bedeutet also, dass auf Warnstufe 1 anstelle 3 Uhr erst um 4 Uhr in der Nacht geschlossen werden kann. Auf Warnstufe 2 wäre es nun 3 Uhr anstelle2 Uhr in der Nacht und auf Warnstufe 3 wird es dann 2 Uhr anstelle 1 Uhr sein. Die allgemeine Schließzeit für Inseln der Warnrufe 4 bleibt hingegen bei 0 Uhr (Mitternacht).

Sollte der oberste Gerichtshof die Verlängerung der freiwilligen Coronazertifikate genehmigen, könnten Gastronomen auf Inseln der Warnstufe 4 künftig auch die Regelungen der Warnstufe 3 anwenden, was immerhin 2 Stunden längere Öffnungszeiten bedeuten würde. – TF

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