Kanarische Inseln – Das vom Verfassungsgericht gekippte Dekret bezüglich der Einreise mit Antikörper-Tests auf die Kanarischen Inseln wurde heute durch die Regierung mit einem neuen BOC ersetzt. Die vom Verfassungsgericht bemängelten Passagen des alten Dekrets wurden außer Kraft gesetzt, sodass alle anderen Regelungen in dem BOC weiterhin aktiv bleiben. Die Regierung teilt mit, dass „die verbleibenden Bestimmungen des genannten Dekrets aufgrund des einheitlichen und kohärenten Charakters des Textes in Kraft gesetzt und angewendet werden“.
Demnach heben die Kanarischen Inseln selbstständig die Regelungen für die Einreise von Personen aus dem Ausland auf. So bleiben jedoch die Bestimmungen für die Einreise aus anderen Regionen Spaniens bestehen. So will die Regierung sicherstellen, dass „die Gesundheitsprävention mit den übrigen geltenden Rechtsvorschriften im Einklang stehen“.
Man weist besonders darauf hin, dass die Regelungen zur Vorlage eines negativen Coronatests in Ferieneinunterkünften nach kanarischem Tourismusgesetz davon nicht betroffen ist, es gilt weiterhin für alle Gäste.
Das spanische Gesetz zur Einreise ins Land bezüglich der negativen PCR-Tests oder TMA-Tests bleibt natürlich auch in Kraft. Hier finden Sie das komplette BOC von heute. – TF
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