Kanarische Inseln – Noch steht nicht genau fest, wann Pools und Schwimmbäder wieder öffnen, trotzdem wurde bereits ein Protokoll zwischen dem Gesundheitsministerium und den autonomen Gemeinschaften vereinbart, welches dafür eingehalten werden muss. Ziel des Protokolls ist es, grundlegende Sicherheitsmaßnahmen festzulegen, um die Gesundheit der Menschen in Schwimmbädern zu gewährleisten. Das Protokoll tritt in Kraft, wenn die Öffnung von Schwimmbädern und Pools erlaubt wird.
Geschlossene Räume müssen gut belüftet sein, dies gilt insbesondere für Umkleidekabinen und Waschanlagen, medizinische Bereiche und technische Räume. Fehlende Belüftung kann das Ansteckungsrisiko mit COVID-19 erhöhen. Daher legt das Protokoll fest, dass Außentüren und Fenster zu öffnen sind, um die Luftzirkulation zu erhöhen. Für den Fall, dass die Belüftung durch mechanische Mittel erfolgt, müssen diese in einwandfreien Zustand sein, sowie regelmäßig gesäubert und desinfiziert werden.
Alle Gegenstände, wie Glas, Seile, Edelstahlleitern, Duschen, Wände, Schließfächer etc. müssen gründlich gereinigt und anschließend desinfiziert werden. Dies vor der ersten Öffnung. Besonders Kontaktflächen, wie Wasserhähne, Türgriffe und Geländer müssen sehr gründlich behandelt werden. Eine Reinigung vor der Desinfektion ist zwingend erforderlich, da die Desinfektion nur auf gereinigten Flächen funktioniert.
Für die Desinfektion können Mischungen aus Chlor (Lejia) mit Wasser im Verhältnis 1:50 angewendet werden. Einwegmaterialien sollten primär angeboten werden.
Auch das Wasser in den Becken muss einem physikalischen und chemischen Reinigungsprozess unterzogen werden. Eine Durchführung von Betriebs- oder Routinekontrollen für diese Anlagen ist zwingen erforderlich. Damit das Virus im Wasser nicht überleben kann, müssen die Behandlungs- und Desinfektionswerte im Wasser korrekt eingehalten werden. Sollte es Gastronomiebereiche in Schwimmbädern, Freibädern etc. geben, müssen diese die entsprechenden Vorgaben der Gastronomie einhalten.
Auch die Kapazitäten müssen eingeschränkt werden. Bei Außenanlagen um 50 % und bei Anlagen in geschlossen Räumen auf ein Drittel. Diese Maßnahmen sind Indikativ und abhängig von der Konfiguration des Pools und des öffentlichen Bereichs, es können auch restriktivere Maßnahmen festgelegt werden, um die soziale Distanz zu gewährleisten.
Der Betreiber ist für die Überwachung dieser Maßnahmen verantwortlich, ob durch Personal oder Bademeister ist dem Betreiber überlassen.
Regeln auch für Badegäste
Sollte es einen Eingangsbereich geben müssen Markierungen auf dem Boden angebracht werden, die den vorgeschriebenen Abstand von 2 Metern zu anderen Personen signalisieren. Wenn der Zugang durch sogenannte „Winden“ erfolgt sollten diese entweder abgesenkt werden oder nur mit der Kleidung angefasst werden. Sollte die Schwimmbad-Konstruktion es zulassen, ist ein separater Eingang und ein separater Ausgang zu verwenden. An den Eingängen zu den Bädern müssen Einrichtungen zur Handdesinfektion vorhanden sein, sowie ein Desinfektionssystem für Schuhe. Die Verwendung von exklusivem Schuhwerk im Schwimmbad ist eine Empfehlung.
Plastikbeutel für Einwegprodukte mit leichtem Verschluss müssen bereitstehen, damit diese dann geschlossen in den Müll geworfen werden kann, ist eine Mülltonne (mit Deckel und Pedal) am Ausgang zu platzieren. Kreditkartenzahlungen oder mobile Zahlungen sollten bevorzugt werden. Plakate und / oder öffentliche Durchsagen sollten auf die entsprechenden Präventionsmaßnahmen hinweisen.
Badegäste müssen einen Abstand von 2 Metern zu anderen Badegästen einhalten, dies ist mit Markierungen auf dem Boden deutlich zu machen. Alle persönlichen Gegenstände des Badegastes müssen sich innerhalb seines persönlichen Sicherheitsradius befinden, damit auch hier ein Kontakt zu anderen Badegästen vermieden werden kann.
Die Reinigung der gesamten Bereiche der Schwimmbäder und Anlagen sollte mindestens zweimal täglich stattfinden. Nach der Reinigung ist auch die Desinfektion erforderlich. – TF
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