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Steuererklärung für 2019: Fristen bleiben, ab 1. April geht es los!

Kanarische Inseln – Trotzt der aktuellen Coronakrise hält das Finanzministerium am Zeitplan für die Einkommenssteuererklärung 2019 fest. Der Startschuss für die Erklärung fällt am 1. April 2020 und endet am 30. Juni 2020. Dies bedeutet, dass man ab dem 3. April 2020 seine Steuer-Rückzahlung bereits auf dem Konto haben kann, sofern man online beim Finanzamt seine Erklärung 2019 am 1. April einreichen wird. Da das System in den letzten Jahren ohnehin auf den Onlineweg umgestellt wurde, gibt es auch keinen Grund dieses Zeitfenster zu verschieben.

Zudem sieht es das Finanzministerium als „besonders wichtig“, in der jetzigen Lage, die Steuererklärungen zu bearbeiten. Man rechnet damit das etwa 70 % eine Erstattung erhalten werden. Sollte eine Nachzahlung fällig werden, können Steuerschuldner diese splitten und so bis zum 5. November 2020 hinauszögern.

Bei der Online-Erklärung gibt es zudem eine Neuerung, die Festlegung des Steuersitzes, dies wurde vereinfacht und in einem separaten Schritt vor dem Start der eigentlichen Erklärung eingebunden. Der Steuerzahler kann dann die vorhandene Anschrift übernehmen oder eine neue hinterlegen. Dies sei „einfach und intuitiv“, so die Behörde.

Auch für den Immobilienbereich der Eigentümer gab es Vereinfachungen bei der Eintragung der Mieteinnahmen etc.

Alle Änderungen in diesem Jahr wurden mit dem Ziel der Vereinfachung und besseren Transparenz eingeführt. Ziel ist es, die Belastung für jeden Steuerzahler so gering wie möglich ausfallen zu lassen.

Sollte man ein Einkommen von unter 14.000 Euro für das Jahr 2019 vorweisen ist man von Steuerzahlungen befreit, alles, was das Finanzamt also im Voraus bekommen hat, würde man zurückerstattet bekommen. Erst ab einem Betrag von 22.000 Euro ist man grundsätzlich dazu verpflichtet eine Erklärung abzugeben. – TF

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