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Steuersonderregeln für die Kanaren von der EU bis 2027 vorläufig genehmigt

Kanarische Inseln – Das europäische Parlament hat den Kanarischen Inseln für die Jahre 2021 bis 2027 die Steuerbefreiung für bestimmte Produkte genehmigt und damit das bestehende Abkommen vorläufig verlängert. Diese Regelungen gelten seit dem Jahr 2002. Das Parlament stimmte mit 681 Stimmen für diese Verlängerung der Maßnahme. Es gab lediglich fünf Gegenstimmen und drei Enthaltungen. Durch diese Regelung ist es weiterhin möglich, die kanarische Industrie weiterhin für die Kosten zu entschädigen, die mit der Herstellung in einem äußeren Randgebiet der EU verbunden sind.

Damit ist die „Strafsteuer“, die man bei der Einfuhr auf bestimmte Produkte zahlen muss (sogenannte AIEM), weiterhin aktiv. Diese Steuer muss man immer dann zahlen, wenn gleichartige Waren auf die Kanaren importiert werden. Allerdings gibt es auch Ermäßigungen und Steuerbefreiungen für bestimmte regionale Produkte.

Die EU erinnert aber daran, dass diese Steuer (AIEM) nicht höher als 15 % ausfallen darf und die jährliche Einnahme 150 Millionen Euro nicht überschreiten darf. Spanien ist dazu verpflichtet eine Liste an die EU mit entsprechenden Produkten zu übermitteln.

Diese Maßnahme gilt im Übrigen für alle EU Gebiete in äußerster Randlage, diese sind: Französisch-Guadeloupe, La Reunion, Mayotte, Französisch-Guayana, Martinique und Saint Martin sowie das portugiesische Madeira und die Azoren sowie die Kanarischen Inseln.

Allerdings muss nun auch der europäische Rat dieser Verlängerung zustimmen. Erst dann ist es für den EU-Haushalt 2021 bis 2027 gültig. – TF

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