Spanien – Laut Berichten haben die Regierung von Spanien und die Verbände der Selbstständigen (Autonomos) eine vorläufige Vereinbarung für die Verlängerung und Verbesserung der Staatshilfen (Cese de Actividad) erzielt. Die Verlängerung soll nach ersten Angaben wohl bis zum 31. Januar 2021 gelten. Der Ministerrat muss morgen das finale Gesetz dazu genehmigen. Allerdings teilte der Präsident des Verbandes der Selbstständigen (ATA), Lorenzo Amor auf Twitter mit, dass man auf „den endgültigen Text wartet, um diesen vom Verwaltungsgremium ratifizieren zu lassen“. Laut seinen Angaben „wird niemand zurückgelassen“, ein Satz den bisher besonders die Regierung genutzt hat, weniger die Verbände.
Neu wird sein, dass es auch eine Hilfe für saisonale Selbstständige geben wird. Sowohl die außerordentliche als auch ordentliche Hilfe für Autonomos soll dann bis zum 31. Januar gelten. Nach weiteren Angaben soll die Hilfe wohl auf 50 % sinken, aber die Sozialbeiträge bleiben ebenfalls reduziert. Die Berechnungsgrundlage soll wohl gleich bleiben, 75 % Umsatzverlust oder eine derzeit ruhende Tätigkeit.
Auch Selbstständige die mehrere Tätigkeiten angemeldet haben (ist nicht unüblich) haben dann Zugang zu der Hilfe, dafür muss der Verdienst aus allen Tätigkeiten jedoch geringer als das 2,2-fache des interprofessionellen Mindestgehaltes sein (das wären derzeit weniger als 2.090 € im Monat). „Dies ist ein wichtiger Fortschritt, denn bisher waren Selbstständige mit mehreren Tätigkeiten von der Hilfe ausgeschlossen“, so Amor.
Selbstständige, die seit dem 1. Juli 2020 eine Hilfe erhalten sollen automatisch bis zum 31. Januar 2021 verlängert werden. Damit sind alle Selbständigen abgedeckt, die bisher die Hilfe bekommen haben plus diejenigen, die es nun neu beantragen können.
Positive Stimmung bei den Verbänden
Amor bezeichnet diese Vorvereinbarung als „großartig“. Er weiß es zu schätzen, was erreicht wurde, nachdem die Verhandlungen eher schleppend und schlecht ausgesehen hatten. Amor rechnet damit, dass so zumindest einige Selbstständige mehr gerettet werden können, die bisher nicht zu retten waren.
Auch der Präsident der Union der Fachkräfte und Selbstständigen (UPTA), Eduardo Abad, bewertet die Einigung positiv. Weist aber auch darauf hin, dass das endgültige Dokument noch aussteht. „Wir haben große Anstrengungen unternommen, damit diese vorläufige Vereinbarung zustande kommt“, so Abad bei EuropaPress.
Da beide Verbände darauf hingewiesen haben, wollen wir dies auch nochmals tun. Es scheint eine gute Lösung gefunden, wie diese final aussehen wird, wird das Gesetz zeigen. In jedem Fall ist anzuraten, dass man nach der Veröffentlichung des Gesetzes umgehend seine Gestoria befragt, um Klarheit zu erlangen. – TF
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