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Änderungen im Fall von Fahrzeug-Pannen ab 1. Juli 2021 in Spanien!

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Spanien – Ab dem 1. Juli 2021 tritt ein neuer Erlass in Kraft, der die Pannenhilfe für Autos in Spanien neu reguliert. Ab diesem Zeitpunkt sind die sogenannten „Help Flash“ als Alternative zu den Warndreiecken zugelassen und vorgesehen. Man kann ab diesem Datum aber auch weiterhin das Warndreieck nutzen. Bis zum 1. Januar 2026 ändert sich das Gesetz dann dahingehen, dass der Autofahrer selbst entscheiden kann, ob er das Warndreieck aufstellt oder nicht. Wenn nicht, muss er jedoch das „Help Flash“ am Fahrzeug anbringen.

Ein wichtiger Aspekt ändert sich aber, es wird verboten, den Seitenstreifen als Fußweg zu benutzen. Dadurch wird die Nutzung des Warndreieckes bereits eingeschränkt. Daher wird empfohlen schon jetzt das „Help Flash“ zu nutzen, sollte man eine Panne haben. Allgemein gilt, dass die Insassen von Fahrzeugen im Falle eines Unfalls oder einer Panne das Fahrzeug verlassen müssen, sofern es nicht möglich ist mit dem Fahrzeug die Fahrt fortzuführen. Allerdings ist dies nur erlaubt, wenn ein „sicherer Ort“ an der Stelle vorhanden ist. Ansonsten müsste man angeschnallt im Fahrzeug bleiben, bis der Pannendienst oder die Polizei eintrifft. – TF

Weitere Artikel zum Thema:
Übergangfrist für “Help Flash” bis 2026 verlängert, ab 1. Januar dann Pflicht!, vom 17.03.2021

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