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Ausgangssperre ade: Kanaren heben mit sofortiger Wirkung alle abgelehnten Coronamaßnahmen auf!

Kanarische Inseln – Vor wenigen Minuten war Pressesprecher Julio Peréz nach einer Sondersitzung des Ministerrates vor die Presse getreten. Diese Sondersitzung wurde einberufen, weil heute Mittag der oberste kanarische Gerichtshof sein Urteil bezüglich der Coronamaßnahmen nochmal klarer formuliert hatte. Das Gericht bestätigte, dass die Anwendung einer Ausgangssperre sowie die Reisebeschränkungen und die Beschränkungen von Kultstätten ab sofort nicht mehr erlaubt sei.

Da es an einer rechtlichen Grundlage fehlt, seien diese Punkte im Gesetz der Kanaren nicht anwendbar, erklärte das Gericht. Bisher hatte die Regierung der Insel davon gesprochen, dass die Maßnahmen gelten, bis der oberste spanische Gerichtshof etwas anderes entscheiden würde.

„Eine Maßnahme, die nicht gerichtlich ratifiziert wurde, ist nicht wirksam und diese kann nicht angewendet werden, solange diese in der einen oder anderen Gerichtsbarkeit keine ausdrückliche Ratifizierung erhält“, so das Gericht.

Zudem wurde im Laufe des Tages von der kanarischen Regierung erklärt, dass man sich noch nicht entschieden habe, ob man den obersten Gerichtshof von Spanien anrufen wird, um in Berufung zu gehen. Gestern hieß es noch, dass man dies in jedem Fall machen würde. Man will erst prüfen, ob man erneut den kanarischen obersten Gerichtshof damit behelligen kann. Was aber als unwahrscheinlich gilt, so wirkte Perez zumindest heute Abend.

Bei der Pressekonferenz

Nach der genannten Sondersitzung des Ministerrates erklärte Perez nun, dass alle vom Gericht abgelehnten Coronamaßnahmen mit sofortiger Wirkung auf den Kanarischen Inseln aufgehoben werden. Dies bedeutet, dass ab heute Nacht unter anderem keine Ausgangssperre mehr auf den Inseln existiert. Damit setzt die Regierung das Urteil des Gerichtes zu 100 % um. Man muss aber auch darauf hinweisen, dass die Sperrzeiten für die Gastronomie davon nicht betroffen sind und diese genau so bleiben, wie bisher. Auch gilt weiterhin die Maskenpflicht und das Personenlimit der entsprechenden Warnstufen der Kanaren.

Perez kommentierte etwas schnippig: „Diese Nacht können Sie auf die Straße gehen, aber auf eine Straße, auf der es nichts zu tun gibt“.

Es wird weiterhin geprüft, ob man den spanischen Gerichtshof damit behelligen wird, dazu will man genaue Formulierungen suchen und binnen der nächsten drei Tage, also bis Donnerstag, die Klage nach Madrid bringen. Dann habe der oberste spanische Gerichtshof fünf Tage Zeit für eine Stellungnahme und danach gibt es nochmals drei Tage Zeit für mögliche Reaktionen. Wir sprechen hier also über ein gesamtes Zeitfenster von bis zu 11 Tagen, ab heute gerechnet.

Perez schloss nicht aus, dass andere Coronamaßnahmen eingeführt werden könnten, um das Urteil des Gerichtes auszugleichen, welche dies sein könnten, lies er offen. Er betonte jedoch auch, dass die Kanaren bisher keinen Antrag für Alarmstatus bei der Zentralregierung gestellt haben. – TF

Weitere Artikel zum Thema:
Neuer Alarmstatus? Oder doch “nur” ein Pandemiegesetz?, vom 10.05.2021
Gericht kippt fast ALLE Coronamaßnahmen der Kanaren – Regierung geht in letzte Instanz, vom 09.05.2021

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