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Beihilfen für touristische Unterkünfte zur IBI-Abgabe und Aufstockung von ERTE beschlossen

Kanarische Inseln – Gestern hat das kanarische Parlament einstimmig das Dekret für die Beihilfen zur IBI für touristische Unterkünfte des Jahres 2021 und für Personen im ERTE-Programm verabschiedet. Die IBI ist die Grundsteuer für die Grundstücke der Immobilien. Die Regierung lehnte den Vorschlag der Opposition jedoch ab, diese Beihilfen per Gesetzesdekret zu verarbeiten, dass man diese Beihilfen in einem minimalen Zeitfenster anbieten will. Der Antrag der Opposition hätte bedeutet, dass alles länger dauern würde.

Trotzt der Einstimmigkeit im Parlament kritisieren die Oppositionsparteien CC, Patrido Popular und Ciudadanos, dass dieses Dekret nur die Unterkünfte im Tourismussektor betrifft aber alle anderen vom Tourismus abhängige Unternehmen nicht berücksichtigt. Zudem wird kritisiert, dass es die erste reale Hilfe für den Sektor darstellt, die nach 1,5 Jahren des „Nulltourismus“ verabschiedet wurde. Die ehemalige Finanzministerin, Rosa Dávila (CC) sagte, dass dieses System so ausgelegt sei, das es bedeutet „rette sich, wer kann, weil derjenige das Geld bekommt der zuerst da ist“. Zudem denkt sie, dass die geplanten 63 Millionen Euro dafür nicht ausreichen werden und die Regierung „reale Zahlen verwenden müsse“, daher sei die „Regierung ein Hemmnis für die wirtschaftliche Erholung“. Ähnlich kritisierte auch der Abgeordnete der PP, Carlos Ester die Regierung. Es läge ja „nicht in der DNA der linken, der Wirtschaft zu helfen“. Alle Hilfe seien „zu spät und schlecht“. Er verwies darauf, das sei Ende 2020 bereits 271 touristische Betriebe auf den Kanaren den Betrieb komplett eingestellt haben.

Die Regierung verteidigte diese Maßnahmen damit, dass 2.500 bis 3.000 Unternehmen von diesen Direkthilfen profitieren werden. Alles auf die Situation der Betriebe angepasst. Damit wird man die Liquidität der Betriebe verbessern und die Auswirkungen der Pandemie abmildern. Diese Beihilfe sei zusätzlich zu allen bisher beschlossenen Hilfen abrufbar. Beantragen können Unternehmen diese Beihilfe ab dem 10. September und müssen lediglich einen Umsatzverlust von 30 % gegenüber dem Jahr 2019 nachweisen. Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet, bis das Guthaben von 63 Millionen Euro aufgebraucht ist. Allerdings kann dieser Topf auf 80 Millionen Euro aufgestockt werden. – TF

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