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Oberstes Gericht der Kanaren lehnt Zugänge nur mit Corona-Zertifikat erneut ab

Kanarische Inseln – Der oberste kanarische Gerichtshof hat heute die Anfrage der Regierung bezüglich der Corona-Zertifikate final abgelehnt. Die Regierung will diese Zertifikate nutzen, um den Zugang zu diversen öffentlich zugänglichen Orten zu regulieren. Der oberste Gerichtshof sieht aber ein Risiko darin, dass „einer unbestimmten Zahl von Bürgern der Genuss aller Möglichkeiten, die ihnen ihre verfassungsrechtliche Freiheit bietet“, durch „die bloße Entscheidung, sich nicht impfen zu lassen“ ausschließt. Auch die Durchführung von Coronatests sieht das Gericht kritisch, denn diese „bringen eine wirtschaftliche Belastung mit sich“.

Die Vereinigung Liberium hatte sich schon positioniert, um eine mögliche Berufung bei Gericht einzureichen. Denn man sieht diverse andere Einwände gegen diese Maßnahme. Beispielsweise bezüglich des Datenschutzes, zudem sei diese Maßnahme aus der Sicht des Vereins „nicht geeignet“ um Ansteckungen zu verhindern.

Die Regierung der Kanaren argumentierte, dass die Vorlage eines Corona-Zertifikates oder eines Coronatests das Recht auf Privatsphäre nicht verletzten würde, auch den Schutz der personenbezogenen Daten würde dies nicht gefährden. Das Dokument würde nur benötigt um das Gebäude oder den Ort zu betreten, es würde weder gespeichert noch registriert werden. Das sieht und sah das Gericht anders. Der Kunde „müsse seine privaten Gesundheitsdaten an Dritte preisgeben, obwohl diese lediglich für ihn und den engsten Kreis bestimmt sind“.

Man untermauerte diese Begründung damit, dass auch der nächtliche Spaziergang eines der Grundrechte sei, daher „wird nicht akzeptiert, diese aus diesen Gründen mit einer Ausgangssperre beschnitten werden“.

Die Regierung verwies jedoch darauf, dass seit Monaten diese Corona-Zertifikate für den Zugang zu Ferienunterkünften und Hotels erforderlich sind. Diese müsse jeder vorlegen, der dort übernachten will, wenn er von außerhalb der Kanaren einreist. Daraufhin erwiderte das Gericht, dass „das Gesetz es den Gesundheitsbehörden erlaubt, solche Maßnahmen zu treffen, aber weder erlaubt noch kann das Gericht zulassen, dass solche Maßnahmen der Gesetzgebung insgesamt entsprechen muss“.

Ernsthafte Zweifel bei Gericht bezüglich der Maßnahme

Das Gericht habe zudem „ernsthafte Zweifel“ an der „Eignung“ dieser Maßnahme zur „Verhinderung der Ausbreitung des Virus“. Immerhin könnten auch „Geimpfte und Genesene Überträger des Virus sein“, so das Gericht weiter. So sei es unmöglich „zu verstehen und nachzuvollziehen, woher die Ansteckung letztendlich genau kam“. Ein Zertifikat bezüglich von Coronatests sei ebenfalls fragwürdig zu sehen, „da dieses nur nachweist, dass zum Zeitpunkt des Tests keine Infektion mit dem Virus vorlag, eine Immunisierung ist damit aber auch nicht nachweisbar“.

Zudem fordert der Vorschlag der Regierung, dass dieses Corona-Zertifikat nur von den Kunden vorgelegt werden muss. Jedoch werden Angestellte und Lieferanten etc. nicht dazu aufgefordert, damit würde diese Maßnahme „nicht dazu dienen, das Ziel zu erreichen, bestimmte Räume vor dem Virus zu schützen“. Es könnten alle Kunden den Anforderungen entsprechen, jedoch keiner der Mitarbeiter, auch so seien weitere Ansteckungen möglich.

Die Regierung der Kanaren scheint sich auf Dauer die Zähne mit den Coronamaßnahmen auszubeißen. Da sie selbst die Ferienunterkünfte als Argument angebracht hat und dies nicht anerkannt wurden, ist es wohl nur eine Frage, der Zeit bis sich auch hier rechtlich etwas bewegen könnte. Auch, wenn das Gericht dieser Maßnahme beiläufig zugestimmt hat. Aber um diese Maßnahme ging es ja vor Gericht nicht! – TF

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