Kanarische Inseln – Am 7. April startet die Frist für die Einkommenssteuererklärung in Spanien. Bereits ab dem 24. März kann man die Steuerdaten einsehen. Abgabefrist für die Erklärung ist der 30. Juni 2021. Durch die Corona-Pandemie werden viele Menschen in Spanien mit überraschenden Nachzahlungen rechnen müssen. Die Hilfsgelder der Arbeitsbehörden sei es ERTE (Kurzarbeit) oder das „Cese de Actividad“ für Selbstständige gelten als zu versteuerndes Einkommen. Da bei den Auszahlungen der Hilfsgelder keinerlei Steuerabzüge berechnet wurden, kann es durchaus passieren, dass man eine Nachzahlung anstelle einer Erstattung bekommt, denn viele haben ja keine oder nur geringe Steuern bezahlt.
Sollte dies der Fall sein geben die Finanzämter jedoch die Möglichkeit die Steuern in kleineren Beträgen zu zahlen, also eine Art Ratenvereinbarung.
Trotzdem muss man hier die Frage stellen, wie verrückt der Staat sein kann. Wir befinden uns noch mitten in der Corona-Pandemie, die Menschen erhalten in vielen Fällen noch immer Hilfsgelder und haben kein Einkommen. Nun soll auf die Hilfsgelder von 2020 auch noch die Einkommenssteuer gezahlt werden. Auch das kann bei einigen zu einem nicht stemmbaren Finanzaufwand führen.
Experten rechnen damit, das in ganz Spanien nahezu alle Menschen die ERTE bezogen haben (das waren etwa 4 Millionen Menschen), tatsächlich eine Nachzahlung vom Finanzamt präsentiert bekommen. Wichtig in diesem Zusammenhang, normalerweise ist man erst ab einem Einkommen von 22.000 Euro im Jahr dazu verpflichtet eine Erklärung abzugeben, sollte man aber Hilfsgelder erhalten haben und mehr als 14.000 Euro Gesamt-Einkommen damit erzielt haben, dann muss eine Erklärung abgegeben werden.
Vorteile für Selbstständige und Vermieter
Selbstständige müssen die Hilfsgelder in den Bereich des Einkommens aus Arbeit eintragen, das bedeutet einen Vorteil, denn die Kosten, die man hatte können natürlich weiterhin voll abgesetzt werden. Dies könnte dazu beitragen, dass Selbstständige trotzt Hilfsgelder keine Steuern nachzahlen müssen.
Vermieter müssen auch nicht die volle Miete des Mietvertrages angeben, sollte man die Miete reduziert haben oder Mietzahlungen aufgrund der Pandemie nicht erhalten haben kann dies entsprechend angegeben werden.
Steuerberater werden sicherlich genau wissen, was gemacht werden muss. Trotzdem sind wir gespannt, welche Auswirkungen die Steuererklärung 2020 für die meisten Menschen haben wird. – TF
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