Kanarische Inseln – Der oberste Gerichtshof der Kanarischen Inseln hat einen Zusatz-Punkt im neuen Coronagesetz der Kanarischen Inseln gekippt. Es geht um die längeren Öffnungszeiten für Nachtlokale. Die Regelung, dass Nachtlokale länger öffnen dürfen, wenn diese freiwillig den Nachweis der Coronazertifikate von Gästen und Mitarbeitern anfordern, wurde vom Gericht ausgesetzt. Diese Möglichkeit wurde von der Regierung eingeführt und sollte vorerst bis zum 31. Oktober 2021 gelten. Die kanarische Regierung hat nun drei Tage Zeit auf dieses Urteil zu reagieren.
Unter dem Strich bedeutet dies, dass Lokale wieder früher schließen müssen, da die alte Regelung in Kraft tritt. Dies bedeutet für Inseln der Warnstufe 1anstelle 4 Uhr nun wieder 3 Uhr, Inseln der Warnstufe 2 anstelle 4 Uhr nun wieder 2 Uhr und Inseln der Warnstufe 3 & 4 nun wieder um 1 Uhr in der Nacht.
Dem Gericht geht es im Kern nicht um die längeren Öffnungszeiten, sondern um die Anforderung der Coronazertifikate, die Nutzung dieser Zertifikate wurde ja vom Gericht bereits untersagt. Ob sich nun wieder alles zurückdreht oder ob die Regierung hier eine andere Lösung finden kann ist offen. – TF
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