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Gerichtliche Anordnung: Polizei darf Abreise von Flüchtlingen mit Pass oder Asylantrag nicht unterbinden

Las Palmas – Die fünfte Kammer des Verwaltungsgerichtes in Las Palmas de Gran Canaria hat heute eine Anordnung an die Polizei gegeben. Diese Anordnung besagt, dass die Polizei die Flüchtlinge, die auf das spanische Festland reisen wollen, nicht daran hindern darf, solange die Flüchtlinge einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Asylantrag bei sich führen.

Die Anordnung kommt von Richter Angel Teba, so will es die Nachrichtenagentur EFE erfahren haben. Der Richter habe aufgrund von Anzeigen von Flüchtlingen so entschieden, die sich bei Gericht darüber beschwerten, dass man trotzt gültiger Dokumente an der Weiterreise gehindert werde und wie ein Krimineller am Flughafen oder Seehafen weggesperrt wird.

„Dies sind Verhaftungen, die die Mobilität von Menschen wie (dem Kläger) vereiteln sollen, die de facto auf Gran Canaria festgehalten werden, ohne dass dafür ein rechtlicher Rahmen besteht“, begründete der Richter seine Entscheidung. Die einzige Ausnahme für eine Reise ist derzeit, „dass die Reise mit den Mobilitätseinschränkungen im Rahmen der Coronapandemie verhindert wird“, so der Richter abschließend.

Bedeutet also, wenn ein Flüchtling einen gültigen Reisepass besitzt oder einen entsprechenden Asylantrag kann dieser auf eigene Faust auf das Festland weiterreisen und darf daran nicht gehindert werden. Sicherlich eine Entscheidung, die von der lokalen Politik mit Wohlwollen aufgenommen wird. – TF

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