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Gran Canaria BLOG: Waldbrandgefahr im Sommer – Die Regeln für Feuer & Co. in den Bergen

In unsrem Gran Canaria BLOG haben wir in diesem Artikel einmal das Thema Brandschutz im Sommer aufgegriffen. Denn in jedem Jahr gilt ab dem 1. Juli eine gesonderte Brandschutzverordnung in der Bergwelt von Gran Canaria. Diese gesonderte Brandschutzverordnung gilt immer bis mindestens zum 30. September eines Jahres. Diese Verordnungen können aber nach den Wetterlagen auch angepasst werden und früher starten sowie länger gelten.

In der Brandschutzverordnung wird beispielsweise klar geregelt, dass tragbare Grills in den Erholungsgebeten und auf den Campingplätzen sowie in allen vom Cabildo verwalteten Gebieten eingeschränkt wird. An diesen genannten Orten dürfen dann nur die eingebauten und fest installierten Grills verwendet werden. Gasflaschen dürfen das Gewischt von 13 Kilogramm nicht überschreiten und müssen immer im Innenbereich der genannten Infrastrukturen angebracht sein.

Ein weiteres Verbot gibt es für das Verbrennen von Wald-, landwirtschaftlichen oder anderen Abfällen, wie beispielsweise Gras, Holz, Rinde und dergleichen. Auch ist Feuerwerk nicht erlaubt, dabei spielt es keine Rolle, ob es um eine kontrollierte Show oder einmalige Zündkörper geht. Allgemein ist Feuer in Waldnähe untersagt, wenn es aufgrund von Flugbahnen und Windbedingungen dazu kommen könnte, dass Funken in das Waldgebiet gelangen könnten.

Maximale Warnung und Verbote durch kanarische Regierung möglich

Sollte die Regierung der Kanarischen Inseln den „Waldbrandrisikoalarm“ auslösen dann sind alle Arten von Feuer in den Erholungsgebieten (wie oben beschrieben), einschließlich der fest installierten Grills, Feuerwerkskörper und Co untersagt. Dieses Verbot gilt dann für alle Gebiete, die sich innerhalb eines 400 Meter-Radios zu einem Waldgebiet befinden.

Ein zusätzliches Verbot für die Nutzung von Maschinen, die Funken erzeugen ist dann ebenfalls in Kraft. Dazu zählen beispielsweise Sägen, Schleifmaschinen, Schweigeräte und andere Maschinen dieser Art. Auch die Bienenzüchter dürfen dann keinerlei „Karbonisierung“ durchführen. Je nach Wetterlage können entsprechende Orte auch gänzlich geschlossen werden, um das Risiko zu minimieren.

Der Straßenzugang ins Naturschutzgebiet Tamadaba ist auf der GC-216 verboten, außer für Anwohner und öffentliche Dienste, auch die Nutzung des Campingplatzes Llanos de la Mimbre und des Erholungsgebiets Tamadaba ist untersagt. Der Zugang und Durchgang durch Waldwege und Wander-Wege ist aus Gründen der Brandgefahr verboten, außer für Anwohner und öffentliche Dienste.

Immer wieder müssen die Behörden von Gran Canaria daran erinnern, dass fast alle Waldbrände auf Fahrlässigkeit und mangelnde Risikoabwägung zurückzuführen sind. Man fordert die Bevölkerung daher immer wieder dazu auf, zu Brandschutzvorbeugung beizutragen und extreme Vorsichtmaßnahmen zu treffen und den Einsatz von Feuer und dessen Elementen so weit wie irgend möglich zu reduzieren. So sind die Sommer in den Bergen auf Gran Canaria sicherer und man muss nicht Angst vor möglichen Opfern haben.

Sollte es doch zu einem Waldbrand kommen, dann finden Sie hier die Informationen darüber, was welche Waldbrand-Stufe genau bedeutet.

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