Kanarische Inseln – Das Steuersystem für den Import von Wahren wurde auf den Kanarischen Inseln ja zum 1. Juli 2021 angepasst. Die neuen Regeln für Pakete mit einem Warenwert von bis zu 150 € (inkl. Versand!) gelten zu 100 % aber erst ab dem 15. November, wie wir es seit gestern wissen. Trotzdem gibt es Änderungen bezüglich der Verbrauchssteuer auf die Einfuhr und Lieferung von Waren (AIEM). Diese Steuer dient zum Schutz der lokalen Wirtschaft und wird auf Güter erhoben, die auch auf den Kanarischen Inseln produziert wird. Also eine Arte Steuer für den Protektionismus.
Allerdings stehen auf den AIEM-Listen viele Produkte, die auf den Kanarischen Inseln gar nicht produziert werden und trotzdem voll besteuert werden. Darunter Flaschen, Windeln, Feuchttücher etc. Sollte man also Produkte online erwerben, die auf den AIEM-Listen stehen, ist man dazu verpflichtet, die DUA zu durchlaufen, also die Verzollung. Dies gilt dann auch für Warensendungen mit einem Wert von unter 150 Euro! In der Regel zahlt man dafür dann 30 Euro beim Spediteur. Es gibt sogar einige, die einen Betrag von bis zu 60 Euro verlangen. Ein paar andere kassieren auch weniger als 30 Euro.
Kritik kommt natürlich wieder vom Gründer der Facebook-Gruppe „Autodespacho Canarias: Simplificar el trámite de Aduanas e Importación“, Víctor López. Er kritisiert hier ganz besonders, dass auch auf Waren die Notwendig sind (Windeln etc.) Steuern erhoben werden, obwohl diese definitiv NICHT auf den Kanaren hergestellt werden.
Also Vorsicht beim Online-Handel! Eine Übersicht und eine Liste kann man beim Gobierno de Canarias einsehen. – TF
Weitere Artikel zum Thema:
Zollfreiheit für Warensendungen bis 150 € bleibt – Neue Regeln bis 15. November parallel zu den Alten, vom 07.07.2021 (inkl. weiterer Artikel als Archiv)
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