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Zollfreiheit für Warensendungen bis 150 € bleibt – Neue Regeln bis 15. November parallel zu den Alten

Kanarische Inseln – Heute ging es im parlamentarischen Ausschuss der Kanarischen Inseln auch um die Steuerbefreiung für Pakete mit einem Warenwert von bis zu 150 € auf den Kanarischen Inseln. Vizepräsident und Finanzminister Roman Rodriguez antwortete auf diverse Fragen der Parlamentarier und verteidigte, dass es keine Steuererhöhungen geben wird, so wie es in der EU seit dem 1. Juli 2021 für alle Warensendungen, die außerhalb der EU den Ausgangspunkt haben, vorgesehen ist. Er gab auch an, dass man daran arbeitet, ein vereinfachtes Verfahren zu entwickeln, dass es den Transportunternehmen nicht mehr ermöglichen wird, zusätzliche Kosten zu verlangen.

Die Abgeordnete von Ciudadanos, Vidina Espino, kritisierte, dass diese Bürokratie dazu beiträgt, dass es viele Onlineshops gibt, die angeben, dass diese nicht auf die Kanaren versenden. Daher schlug sie die Einrichtung einer Kommission vor, an der sich sowohl E-Commerce als auch traditionelle Geschäfte zusammen mit Verbrauchern beteiligen sollen, um nach Lösungen zu suchen, die eine Koexistenz beider Systeme ermöglichen wird.

Finanzmister Rodriguez erklärte unterdessen, dass die neuen Vorschriften parallel zu den alten bis zum 15. November 2021 laufen werden, dann entfallen die aktuellen Regelungen völlig. Die neuen Vorschriften sollen es dem Verbraucher ermöglichen alle Erklärungen selbst zu machen, um somit den Kosten der Transportunternehmen zu entgehen. Das neue Verfahren wurde schon von der spanischen Steuerbehörde genehmigt, aber es wird noch einige Zeit brauchen, bis dieses vollständig implementiert ist.

Aus eigenen Tests wissen wir, dass dieses vereinfachte System (H7) gar nicht so einfach ist, denn diese Paketnummer, die man dort angeben soll, entspricht nicht der Paketnummer, die man ggf. vom Versender erhält, sondern ist eine interne Nummer des Transportunternehmens. Viele der Unternehmen verlangen eine Aufwandsentschädigung, die gerne mal bei 42 € liegen kann, um diese Paketnummer herauszugeben. Hier muss die Regierung der Kanarischen Inseln bis November 2021 also noch einiges ändern, sonst wird sich der Onlinehandel auf den Inseln nie wirklich weiterentwickeln können.

Weitere Themen im Ausschuss

Es ging im Ausschuss auch um allgemeine Steuersenkungen und Beihilfen für Inseln der Warnstufe 3 und 4. Die CC forderte von der Regierung, dass man ähnliche Steuersenkungen wie in Madrid geschehen, durchführen sollte. Konkret die Herabsetzung der Steuern für untere Lohngruppen, damit die Binnennachfrage wieder angekurbelt wird.

Ein weiter Kritikpunkt war die „Bestrafung der Gastronomie“, die völlig grundlos durchgeführt wird. Hier solle die Regierung die Kasse aufmachen und diese entschädigen. Zumal sich der Tourismus noch nicht erholt hat und man den Gastwirten damit kaum eine Überlebenschance bietet.

Rodriguez versicherte, dass man die Beihilfen beibehalten will, dies sei die Priorität der Regierung. – TF

Weitere Artikel zum Thema:
Ehemalige Finanzministerin kritisiert Pläne zur Verzollung von Paketen als “Rückschritt” für die Verbraucher, vom 18.06.2021
Neue Zollbestimmungen für Pakete bis 150 € ab dem 1. Juli wohl fast sicher – Chaos & Kosten drohen!, vom 16.06.2021

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