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Kapazitätsgrenzen für Lebensmittelhandel & Apotheken angehoben

Kanarische Inseln – Das Gesundheitsministerium der Kanaren flexibilisiert die maximale Kapazität in geschlossenen Räumen auf den Inseln der Warnstufe 2 und 3. Diese Flexibilisierung gilt für Apotheken, Lebensmittel-, Getränkehändler und alle Geschäfte des täglichen Bedarfs. All diese Betriebe, sofern diese nicht als große Handelsbetriebe gelten, dürfen seit heute eine Kapazität von 75 % nutzen. Diese gelockerte Maßnahme ist zeitlich befristet bis zum 31. Januar 2022, kann jedoch verlängert werden.

Weiterhin gilt, dass diese Geschäfte eine ausreichende Belüftung und/oder Lufterneuerung gewährleisten müssen, sowie die Maßnahmen zur Verwendung von Masken, zur Wahrung der sozialen Distanz und allgemeinen Hygienemaßnahmen sowie zur Prävention und Bekämpfung von SARS-CoV-2 werden gewissenhaft eingehalten werden.

Begründet wird diese Flexibilisierung damit, dass diese Geschäftsräume ein bisher geringes Übertragungsrisiko für COVID-19 geboten haben. Zudem sind diese Bereiche von „wesentlicher Bedeutung für die Bevölkerung“. – TF

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