Update vom 24. Juni 2021
Heute hat der Ministerrat von Spanien die generelle Maskenpflicht im Freien abgeschafft. Eigentlich genau wie angekündigt.
Die Maske wird nicht mehr verpflichtend sein wenn:
– Mindestabstand von 1,5 Metern erfüllt ist
– Wenn man mit Mitbewohnern zusammen unterwegs ist und sich beispielsweise irgendwo trifft (Park etc.)
– Bei Events, sofern diese im Sitzen stattfinden und der Abstand von 1,5 Metern eingehalten wird
– In Altenheimen, wenn die Bewohner zu mindestens 80 % geimpft sind, dann dürfen diese ohne Maske dort leben. Angestellte und Besucher müssen die Maske jedoch tragen!
Die Maske ist weiterhin verpflichtend bei:
– Geschlossenen Räumen wie Geschäften, Schulen, Gesundheitszentren, Einkaufszentren etc.
– Öffentliche Verkehrsmittel und im Transport im privaten Fahrzeug, wenn dies nicht nur mit Mitbewohnern passiert
– Events im Freien, wenn diese NICHT im Sitzen stattfinden
Grundsätzlich gilt: Man muss immer eine Maske dabei haben, wenn man das Haus verlässt, um diese ggf. (sofern notwendig) aufzusetzen.
Das Update im BOE und im BOC der Kanarischen Inseln fehlt noch, danach werden wir auch die Regeln in der Corona-Ampel anpassen. – TF
Ursprünglicher Arikel:
Spanien – Die allgemeine Maskenpflicht im Freien in Spanien wird am Samstag aufgehoben. Das stand ja nun schon fest, bisher war unklar, mit welchen anderen Vorgaben man rechnen muss. Auch wenn es keine grundsätzliche Maskenpflicht mehr geben wird, so wird man verpflichtet sein, seine Maske weiterhin bei sich zu tragen, denn sobald man den Mindestabstand von 1,5 Metern nicht einhalten kann gilt die Pflicht wieder! Auch wird bei Konzerten, Sportevents und allen anderen Massenveranstaltungen, bei denen kein zugewiesener Sitzplatz existiert, die Maskenpflicht bestehen bleiben. Zudem natürlich in den Innenräumen.
Sollte man sich auf der Straße bewegen und anderen Menschen nähern, dann ist man theoretisch dazu verpflichtet, die Maske wieder aufzusetzen. Diese Regelungen soll der Ministerrat am morgigen Donnerstag verabschieden. So erklärte es Gesundheitsministerin Darias heute auf einer Pressekonferenz. In dem Gesetzesentwurf heißt es wortwörtlich: „Wenn Menschen nicht zu Hause sind, müssen sie jederzeit eine Maske für den persönlichen Gebrauch bei sich tragen, falls diese erforderlich wird oder in Erwartung von Menschenansammlungen oder Notfällen sowie für die Nutzung in Innenräumen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln“.
Eine Ungewissheit gibt es noch, das Kleingedruckte, denn La Moncloa bestand darauf dieses bei der Konferenz der Minister am morgigen Donnerstag noch selbst verfassen zu können. Auf Schiffen ist beispielsweise die Maskenpflicht weiter vorhanden, mit der Ausnahme in der privaten Kabine oder an Deck, sofern der Abstand eingehalten werden kann.
Bisher ist unklar, was das Gesetz mit „Menschenansammlungen“ genau meint. Aber evtl. wird der Ministerrat diese Frage ja beantworten können.
Auch in Innenräumen gibt es „Lockerungen“
Für Innenräume gibt es besonders in „sozialen Zentren“ (Altenheime und Co.) sowie für Arbeitsstätten, dort wo lebensnotwendiges Personal arbeitet (Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen, Militär, etc.) eine Lockerungsmöglichkeit. Sobald mindestens 80 % der Personen an diesen Stätten geimpft sind, kann die Maske auch dort im Innenraum wegfallen. Besucher von Altenheimen sind davon wohl ausgenommen und müssen weiterhin eine Maske tragen.
Einen Spielraum für die autonomen Gemeinschaften wird es wohl nicht geben. Das Gesetz soll „homogen im ganzen Land gelten“. Also auch auf Teneriffa, wo beispielsweise die Inzidenz immer weiter steigt, wird diese Lockerung bei der Maskenpflicht gelten. Aber warten wir mal die morgige Sitzung des Ministerrates ab. – TF