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Nach Urteil: Alle Geldstrafen des ersten Alarmstatus werden zurückerstattet

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Spanien – Nachdem das spanische Verfassungsgericht den ersten Alarmstatus von Spanien für verfassungswidrig erklärt hatte, hat nun die Regierung ein Arbeitsteam eingesetzt, um alle verhängten Geldstrafen aus diesem Alarmstatus zurückzuerstatten. Zudem wurden alle Verfahren, die in den Verwaltungen noch offen waren und auf den ersten Alarmstatus gestützt waren, annulliert, so gab es das Ministerium für Territorialpolitik an.

Aktuell prüft das spanische Verfassungsgericht auch den zweiten Alarmstatus des Landes. An der Rückerstattung der Geldbußen sind auch das Finanzamt, die Wirtschaftsdelegation, die Staatskasse und eben das Ministerium für Territorialpolitik beteiligt.

Die Regierung wird jeden Geldbetrag „von Amts wegen“ zurückerstatten, der im Rahmen des ersten Alarmstatus eingezogen wurde. Dazu wird es den Bürgern ermöglicht, ein Bankkonto einzureichen, dorthin wird das Geld dann erstattet.

Insgesamt wurden in Spanien im ersten Alarmstatus 481.969 Sanktionsakten eröffnet. Davon wurden bis zum Gerichtsurteil 172.482 abgeschlossen und mit einer Geldstrafe verhängt. 87.826 Akten wurden an andere (regionale und lokale) Verwaltungen übertragen. 54.193 Akten waren noch offen und 11.206 wurden geschlossen ohne Geldstrafe. Die restlichen 156.262 waren nicht bis zum Gerichtsurteil bearbeitet.

Bei den Rückerstattungen geht es um das Zeitfenster 14. März 2020 bis 21. Juni 2020. Die meisten Geldstrafen wurden verhängt, weil sich die Menschen nicht an die totale Ausgangssperre gehalten hatten. In Andalusien (195.986) und in der Gemeinschaft Madrid (184.517) wurden die meisten Geldstrafen verhängt. Im ganzen Land haben 235 Beamte nur an diesen Alten gearbeitet, diese müssen nun alles rückabwickeln.

Nun wird es spannend, was das Verfassungsgericht zum zweiten Alarmstatus sagen wird. – TF

Weitere Artikel zum Thema:
Spanisches Verfassungsgericht erklärt Ausgangssperre im ersten “Estado de Alarma” als verfassungswidrig!, vom 14.07.2021

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