Spanien – Die rechtliche Lage bezüglich der Coronamaßnahmen scheint weiterhin ungewiss. Der oberste spanische Gerichtshof muss binnen zwei Wochen über die Berufung der Kanarischen Inseln entscheiden. Der oberste kanarische Gerichtshof hatte ja fast alle Maßnahmen abgelehnt. Vieles deutet aber darauf hin, dass die Regierung mit dem Ende des Alarmstatus eben keinen rechtlichen Grundrahmen mehr für diese Maßnahmen bereitstellt, so wird es auch von den Gerichten argumentiert, es wäre schwer vorzustellen, dass der oberste Gerichtshof von Spanien dies dann doch ganz anders beurteilen würde, zumal dieses Gericht sich immer strikt an die Verfassung des Landes hält.
Die Zentralregierung hat deshalb die Tür geöffnet, um hier mit neuen Gesetzen gegenzusteuern. Allerdings nur für den Fall, dass der oberste Gerichtshof die Maßnahmen ebenfalls alle ablehnen sollte. Man sei nun offen für die Einführung eines „Pandemiegesetzes“ in Spanien, eine Forderung der Opposition bereits seit dem Frühjahr 2020.
Der Justizminister von Spanien, Juan Carlos Campo, kündigte heute auf einer Podiumsdiskussion der Tageszeitung „El País“ mit, dass die derzeitigen rechtlichen Entscheidungen „die Notwendigkeit zusätzlicher Änderungen offenbaren, diese werden untersucht und den Gerichten vorgeschlagen“.
Risiko vor Gericht
Es gibt nur fünf autonome Regionen in Spanien, die entsprechende Coronamaßnahmen beibehalten wollen, allerdings scheinen nur die Kanaren vor dem obersten spanischen Gericht diese Maßnahmen prüfen lassen. Es geht um drei konkrete Maßnahmen, die Ausgangssperre, die Reisebeschränkungen und die Limitierung der Personenzahlen für Kultstätten. Alle drei Punkte wollen die Kanaren beibehalten. Eine Beschränkung wird nicht vom obersten Gericht geprüft, nämlich die Limitierung der Personenzahl für private Treffen ob nun eben in privaten Räumen oder öffentlichen Räumen. Diese Maßnahme wurde von allen anderen Gerichtshöfen gebilligt.
Die Kanaren gehen dabei ein hohes Risiko ein, denn bei einer erneuten Ablehnung gelten diese Maßnahmen in ganz Spanien wohl als ungültig. Die würde die Zentralregierung zwingen zu handeln, diese besteht ja seit Wochen darauf, dass es ausreichende Möglichkeiten der Eindämmung gäbe. Vereinbarungen im interterritorialen Gesundheitsrat würden ja ausreichen, so die allgemeine Meinung, zumindest bisher.
Trotzdem ist ein „Pandemiegesetz“ nun kaum noch eine wirkliche Option, denn die Gesetzgebung, auch wenn im Eilverfahren durchgeführt, würde mehrere Wochen beanspruchen. Es könnte erst im Juni damit begonnen werden und dann sind wir bereits im Sommer. Sollten sich die Prognosen des Gesundheitsministeriums erfüllen, dann wären wir zu dem Zeitpunkt fast in der „Herdenimmunität“ und die Pandemie in Spanien damit nahezu beendet. Damit wäre ein Gesetz geschaffen, welches dann in der aktuellen Situation kaum noch helfen würde.
Opposition begrüßt den Vorschlag trotzdem
Die Bilder von Massenpartys aus den Städten von Spanien, die nach dem Ende des Alarmzustandes entstanden, haben die Aufmerksamkeit er Politik auf sich gezogen. Viele Regionen fordern die erneute Einsetzung des Alarmstatus. Eile sei geboten. Aber der Vorschlag des Justizministers wurde von der Opposition positiv aufgenommen. Der von der PP genannte „Plan B“, also ein „Pandemiegesetz“, welches dann die Grundrechte einschränken könnte, ohne auf den Alarmzustand zurückzugreifen, könnte so formuliert werden, dass dies auch nur in einzelnen Regionen angewendet werden könnte.
Der Generalsekretär der PP, Teodoro García Egea, garantierte die Unterstützung der PP für dieses hypothetisch neue Gesetz. Es „könnte binnen 15 Tagen in Kraft treten. Die Regierung sollte mehr über nützliche Vorschläge nachdenken, als darüber woher die Vorschläge kommen. Wir haben ihnen einen Plan an die Hand gegeben“, sagte die Nummer zwei der PP.
Wieder viel Spekulation, aber es scheint so, als wolle man weiterhin mit härteren Coronamaßnahmen in Spanien arbeiten können. Wie diese nun umgesetzte werden können, das wird die rechtliche Frage bleiben. Wir werden wohl zunächst alle auf die Entscheidung des obersten spanischen Gerichtshofes warten müssen. Bis dahin kann sich die Politik im Land schon andere Möglichkeit(en) zurechtlegen, sofern diese dann notwendig werden. – TF
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