Las Palmas – Auch das Rathaus von Las Palmas hat nun vor dem obersten Gerichtshof der Kanarischen Inseln bezüglich einer Coronamaßnahmen eine Niederlage einstecken müssen. Die zweite Kammer hat beschlossen, dass die Aussetzung der Taxikonzessionen um 50 % nicht ohne Alarmstatus möglich ist. Die Stadt hatte die Regelung eingeführt, dass Taxen mit den geraden Lizenznummern an den geraden Tagen betrieben werden dürfen und die Taxen mit den ungeraden Lizenznummern nur an den ungeraden Tagen des Monats. Sol wollte die Stadt sicherstellen, dass jeder Taxifahrer die gleichen Chancen haben wird.
Allerdings entschied der berste Gerichtshof der Kanaren nun, aufgrund der Klage des Verbandes ASPROTAC, dass diese Regelung nicht mehr angewendet werden darf. Es gäbe „keine Rechtfertigung für diese Einschränkung der freien Unternehmerschaft im Kontext der Marktwirtschaft, zumal am 9. Mai der Alarmstatus beendet wurde, mit allem, was dies in Bezug auf restriktive Maßnahmen der Grundrechte und öffentlichen Freiheiten und deren Verhältnismäßigkeit impliziert“, so das Gericht.
Die Gerichtskosten muss das Rathaus von Las Palmas begleichen. – TF
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