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Oberstes spanische Gericht weist Klage der Kanaren ab – Reisebeschränkungen daher ungültig

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Kanarische Inseln – Der oberste Gerichtshof von Spanien hat die Klage der Kanarischen Inseln bezüglich der Reisebeschränkungen für Inseln der Warnstufe 3 & 4 abgeschmettert. Damit bestätigt der oberste Gerichtshof von Spanien auch das Urteil des obersten kanarischen Gerichtes, welches diese Maßnahme ebenfalls ablehnte. Inselpräsident Torres war sichtlich nicht sehr erfreut darüber. Er sagte vor der Presse, dass die „Kanarischen Inseln das getan haben, was sie zu tun hatten“, damit man die Ausbreitung des Coronavirus unterbinden könne.

Er war aber auch erleichtert darüber, dass die Begrenzung von Personengruppen weiterhin aktiv sein kann. Es sie „die relevanteste Maßnahme“, um die Kontrolle zu behalten. Er bestätigte gegenüber der Presse aber auch, dass man in „einer Ausnahmesituation“ bei den Gerichten die Reisebeschränkungen wieder einfordern will. Derzeit arbeite man an neuen Protokollen zur Kontrolle an den Flughäfen und Häfen der Kanarischen Inseln.

Sollten die Inzidenzen es aber notwendig machen zu handeln, dann will man eben für Inseln in Warnstufe 3 & 4 nochmals entsprechende Anträge bei den Gerichten stellen. Dies würde nun jedoch nur passieren, wenn die Inzidenzen sich „sehr negativ entwickeln, was derzeit nicht der Fall ist, so sollte es bleiben“, so Torres abschließend.

Freizügigkeit könnte trotzdem eingeschränkt werden

Das oberste spanische Gericht gab jedoch an, dass im Rahmen des Gesetzes zur öffentlichen Gesundheit aus dem Jahr 1986 „spezifische Einschränkungen der Freizügigkeit möglich sind, auch ohne Alarmstatus“. Allerdings gäbe es dafür vier Grundpfeiler, die zwingend eingehalten werden müssen.

Als Erstes müsse es sich um eine „schwere und übertragbare Krankheit handeln, die die Gesundheit und das Leben der Menschen gefährdet“. Danach müsste „nachweisbar sein, dass eine solche Begrenzung wirklich dabei hilft, die Übertragung der Krankheit zu verhindern, und es keine anderen Mittel der Verhinderung einer Übertragung gibt“. Als Drittes gab das Gericht an, dass diese Einschränkungen „abhängig von der Anzahl der Personen und ihrem Standort“ sind. Zudem sei als vierte Säule eine „definitive Zeit festzulegen, in der die Begrenzung aufrechterhalten werden soll, um die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern“.

Bedeutet also, dass theoretisch auch eine Ausgangssperre rechtlich möglich wäre, wenn diese vier Kriterien erfüllt werden. Es kann also alles bei Gericht beantragt werden, wenn nötig, mit den entsprechenden Nachweisen. Was sich teilweise aber auch als kompliziert erweisen könnte. Bisher gab es beispielsweise nie festgelegte Zeitrahmen für die Coronamaßnahmen.

Der oberste Gerichtshof von Spanien vertritt die Ansicht, dass der kanarische oberste Gerichtshof gut gehandelt hat, indem er die von der lokalen Regierung beschlossenen Maßnahmen gekippt hat, weil keine Maßnahmen unter den genannten vier Säulen gerechtfertigt wurden.

Der oberste Gerichtshof rügte die Politik nochmals für dieses neue Verfahren, indem er im Urteil angab, dass es „nicht die Aufgabe der Richter und Verwaltungsgerichte ist, eine beratende Funktion auszuüben“. Klare Ansage an die Zentralregierung von Spanien. – TF

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