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Regierung bittet bei Gericht um Verlängerung der Personenbegrenzung bis Ende August

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Kanarische Inseln – Heute Morgen fand ein zusätzlicher kurzer Ministerrat der Regierung statt. Es ging um das Verbot zur nächtlichen Ausgangssperre und wie man nun weitermachen möchte. Man hat beschlossen, dass man beim obersten kanarischen Gerichtshof eine Verlängerung der Personenbegrenzung für private und öffentliche Bereiche anfragen will. Diese Verlängerung soll für den gesamten August genehmigt werden, so der Wunsch der Regierung.

Bei der aktuellen Begrenzung ist es ja nicht erlaubt eine bestimmte Anzahl an Personen zu überschreiten, wenn diese nicht aus dem gleichen Haushalt stammen. Diese Begrenzung ist nur mit richterlicher Genehmigung möglich. Das letzte Mal genehmigte der oberste Gerichtshof der Kanaren im Mai diese Maßnahme, aber nur bis Ende Juli.

Auf einer kurzen Pressekonferenz nach dem Ministerrat hat Pressesprecher Julio Pérez diese Pläne bestätigt. „Diese Maßnahme besteht in der Permanenz von Personengruppen, die die in jedem Gebiet angegebene Höchstzahl nicht überschreiten darf, auf Stufe 1 bis zu 10 Personen, auf Stufe 2 bis zu 6 Personen, auf Stufe 3 bis zu 4 Personen und auf Stufe 4 (NEU) bis zu 4 Personen. Es wird weiterhin keine Beschränkungen für zusammenlebende Personen geben“, so Pérez.

Also für Warnstufe 4 soll es sogar eine Verbesserung von 2 Personen auf 4 Personen geben. Man kann schwer davon ausgehen, dass der oberste Gerichtshof der Kanaren dieser Maßnahme zustimmen wird. – TF

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