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Spanisches Verfassungsgericht erklärt Ausgangssperre im ersten „Estado de Alarma“ als verfassungswidrig!

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Spanien – Nachdem heute der oberste Gerichtshof der Kanaren schon ein Urteil gegen die Ausgangssperre gefällt hatte, folgte in der Mittagszeit das spanische Verfassungsgericht mit einem sehr überraschenden Urteil. Denn, dass Verfassungsgericht (TC) hat die Ausgangssperre und die damit verbundene „häusliche Zivilhaft“ im ersten „Estado de Alarma“ in Spanien als Verfassungswidrig eingestuft und damit als ungültig erklärt. Die damit verbundenen Zwangsmaßnahmen sein damit illegal. Das Gericht besteht aus 11 Richtern, sechs stimmten für das Urteil und fünf dagegen, es war als denkbar knapp. Das Zünglein an der Waage war die Vizepräsidentin des Gerichts, Encarnación Roca. Sie wurde von der PSOE eingesetz.

Laut Urteil war die „Aufhebung der Grundrechte“ zwischen dem 14. März und 21. Juni 2020 das eigentliche Problem, denn es ging nicht nur um eine „bloße Einschränkung der Grundrechte“. Die Regierung hatte genau so vor Gericht argumentiert und nun letztendlich die Niederlage kassiert. Die Einsperrmaßnahmen mit Ausgangssperre waren also verfassungswidrig.

Es handelt sich um ein historisches Urteil für Spanien, denn nun steht die Aufhebung von etwa 1,2 Millionen Strafen und Bußgeldbescheiden an, die in der Zeit verhängt wurden. Eine Klagewelle bezüglich des wirtschaftlichen Schadens, der durch den ersten Alarmstatus verursacht wurde, will niemand ausschließen. Das Gericht versucht aber im endgültigen Urteil diese Möglichkeit zu versperren. Das jetzige Urteil soll „kein ausreichender Titel“ sein, um Ansprüche geltend zu machen, da die Bürger in Extremfällen wie dieser Pandemie eine „gesetzliche Pflicht“ haben, den Schaden zu tragen. Bei Bußgeldern ist dies nicht der Fall, weil – das finale Urteil wird es genauer erläutern – die Verfassung Sanktionen für Handlungen verbietet, die zum Zeitpunkt ihrer Begehung nicht rechtswidrig waren.

Ein paar Einzelheiten zum Urteil

Im Wesentlichen erklärt die Verfassungsresolution Artikel 7 des königlichen Dekrets 463/2020 für ungültig, der grünes Licht für das gab, was der Text selbst als „Beschränkung der Personenfreizügigkeit“ definiert.

Ein Knackpunkt war wohl auch ein Gesetz aus dem Jahr 1981, dieses regelt die Ermächtigung der Regierung für einen Alarmzustand und die darin möglicherweise inkludierte Bewegungsfreiheit, allerdings nur „zu bestimmten Zeiten und an bestimmten Orten“, darauf hätte es „begrenzt“ werden müssen. Es wurde jedoch ein landesweites allgemeines Verbot für alle Bürger verhängt. Diese Maßnahme sei, laut Gericht, eine „vollständige Aussetzung der Grundrechte“.

Das Gericht macht aber ein Zugeständnis, denn es verurteilt lediglich die vollständige „Einsperrung“ der Bevölkerung zwischen dem 14. März und 4. Mai 2020. Die Zeit zwischen dem 5. Mai und 21. Juni sei wohl Verfassungskonform gewesen, da hier nur in gewissem Maße die Freiheit eingeschränkt war.

Die Fünf Richter, die sich mit ihrem Urteil nicht durchsetzen konnten, wollen ihre eigenen Einzelurteile ebenfalls formulieren und es dem Gesamturteil beifügen.

Das wichtigste (neben den ungültigen Strafen) an diesem Urteil ist, dass es den zukünftigen Rahmen für solche Ausnahmesituationen geschaffen hat. – TF

Weitere Artikel zum Thema:
Kanarisches oberstes Gericht lehnt Antrag auf Ausgangssperre ab!, vom 14.07.2021

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