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Regierung der Kanaren plant möglichen Gang zum obersten Gerichtshof von Spanien

Kanarische Inseln – Die erste Reaktion des Präsidenten der Kanaren, auf das Nein des obersten kanarischen Gerichts (TSJC) zur Ausgangssperre ließ nicht lange auf sich warten. Ángel Víctor Torres stellte zwar klar, dass die Regierung sich „an die Anordnung des Gerichts halten wird, diese aber nicht teilt“. Morgen tritt der Ministerrat wieder zusammen, es wird erwartet, dass man sich dazu entscheiden wird, eine Beschwerde beim obersten spanischen Gerichtshof (TS) einzureichen. So hat es Torres selbst angekündigt, er will sich dafür einsetzen.

Für Torres ist die nächtliche Ausgangssperre das wirksamste Mittel gewesen, die Ansteckungen zu minimieren. Er bedauert, dass es am heutigen Mittwoch die bisher höchste Zahl an Neuinfektionen auf den Kanaren seit Beginn der Pandemie gab.

Die mögliche Berufung beim obersten spanischen Gerichtshof soll dann binnen drei Werktagen eingereicht werden. Torres erinnerte auch daran, dass die Staatsanwaltschaft des TSJC sich für die Ausgangssperre ausgebrochen hatte. Und die Staatsanwaltschaft „vertritt die Interessen der Bürger“, so Torres. Für ihn sei es unerlässlich, dass die Regierung über „wirksame Instrumente zur Eindämmung der Pandemie verfügt“.

Diese Aussagen von Torres wurden allerdings vor dem Urteil des spanischen Verfassungsgerichtes ausgesprochen, welches heute eben auch die allgemeine Ausgangssperre für Verfassungswidrig erklärte. – TF

Weitere Artikel zum Thema:
Spanisches Verfassungsgericht erklärt Ausgangssperre im ersten “Estado de Alarma” als verfassungswidrig!, vom 14.07.2021
Kanarisches oberstes Gericht lehnt Antrag auf Ausgangssperre ab!, vom 14.07.2021
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