Kanarische Inseln – Heute hat der oberste Gerichtshof der Kanarischen Inseln erneut ein paar der ergriffenen Coronamaßnahmen der Regierung gekippt, zumindest vorläufig. Das auf der Warnstufe 4 erforderliche Corona-Zertifikat für gastronomie und Co. wurde vom Gericht der Kanarischen Inseln ausgesetzt. Die Maßnahme ist also derzeit nicht anzuwenden.
Den Fall hatte die Asociación Hostelería Unida de Tenerife und der Círculo de Empresarios y Profesionales de Tenerife sowie zwei Einzelkläger aus dem Süden von Teneriffa vor Gericht gebracht. Vorläufig stimmte der TSJC den Beschwerdeführern zu und setzt damit diese Maßnahme aus. Als Begründung verwies man auf die Rechtssprechung des Verfassungsgerichtes und des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, die beide die „Gesundheitsdaten als Teil des Rechts auf Privatsphäre“ eingestuft haben.
Eine weitere Maßnahme, die vorläufig nicht angewendet werden darf, ist die totale Schließung der Geschäftstätigkeiten zwischen Mitternacht und 6 Uhr am Morgen.
Noch eine gekippte Maßnahme ist die maximale Obergrenze für Fitnessstudios, Kinos etc. diese von der Regierung auf 55 % für die Warnstufe 4 festgelegt wurde. Auch dies darf nun so nicht angewendet werden. Dabei geht es jedoch nicht um die Begrenzung der Personenzahl an sich, sondern auch um die Anforderung zum Gesundheitszertifikat. Dies müsste wohl nur gestrichen werden, dann sei die Kapazitätsgrenze „verhältnismäßig“.
Die kanarische Regierung hat nun drei Tage Zeit auf das Urteil zu reagieren und entsprechende Argumente vorzubringen. – TF
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