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Viele Kleinbetriebe auf den Kanaren setzten Gesetz für Lohngleichheit noch nicht um

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Kanarische Inseln – Seit dem vergangenen Mittwoch gilt in Spanien ein neues Gesetz, welches Unternehmen dazu verpflichtet ein Gehaltsregister zu führen. Das Gesetz verlang von Unternehmen, jedes Jahr den Durchschnittslohn von allen Arbeitnehmern sowie etwaige Sonderzahlungen in das Register einzutragen, dabei muss sowohl die genaue Berufsbezeichnung als auch das Geschlecht hinterlegt werden. Damit will Spanien die Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern bekämpfen, denn es gilt ein Gesetz welches den gleichen Lohn für die gleiche Arbeit verlangt.

Dir größeren Unternehmen der Kanarischen Inseln haben solche Register schon angelegt, bei den Kleinunternehmen ist dies meist jedoch noch nicht der Fall. Die Nichteinhaltung bezüglich des Gehaltsregisters kann dabei Strafen von bis zu 6.251 Euro nach sich ziehen. Unternehmen mit mehr als 100 Arbeitnehmern müssen ein solches Register bereits seit dem 7. März 2021 führen und auf den Kanaren sind die Unternehmen dabei sehr gesetzeskonform gewesen. Unternehmen sind auch dazu verpflichtet Korrekturmaßnahmen durchzuführen, sollten Gehaltsunterschiede entdeckt werden. Für Unternehmen ab 50 Mitarbeitern gilt dieses Gleichstellungsgesetz im Gehaltsregister ab März 2022. Auf den Kanaren gibt es rund 1.400 Unternehmen, die in diese Kategorie fallen. Allerdings 56.000 Unternehmen die weniger als 50 Mitarbeiter haben. Die Meisten davon haben bisher nicht einmal ein Gehaltsregister angelegt, dies geht aus diversen Quellen der Tageszeitung Canarias7 hervor.

Der Grund für das fehlende Gehaltsregister ist bei den meisten Kleinunternehmen fast immer der Gleiche, die Unternehmen wissen nichts von diesem Gesetz. Aufgrund der Coronapandemie sind Inspektoren derzeit aber eher nicht so streng und „beraten“ die Unternehmen eher und belassen es oft bei einer Ermahnung. Das Anwaltsbüro Deloitte Legal warnt jedoch auch, dass die Strafen auf bis zu 187.000 Euro anwachsen können und dass Subventionen nicht mehr gewährt werden egal ob staatliche, regionale oder EU-Fördergelder.

Unterstützung für kleine Betriebe

Das Arbeitsministerium von Spanien versucht die kleinen Betriebe aber auch zu unterstützen, das Gesetz so regelkonform wie möglich umzusetzen. Dazu wurde in dieser Woche das „IR-Tool“ bereitgestellt. Dabei handelt es sich um eine Excel-Datei, die man herunterladen kann und die als Gehaltsregister dient. Die notwendigen Felder wurden dafür in der Tabelle vom Ministerium vor eingetragen. Die Tabelle kalkuliert dann automatisch die gesetzlich vorgeschriebenen Summen, damit die Situation korrekt analysiert werden kann. Zudem gibt es einen Leitfaden, der genau erklärt, wie diese Tabelle anzuwenden ist. Unten finden Sie den Link zu den Dokumenten, damit Sie diese herunterladen können.

Natürlich gibt es konträre Meinungen zu diesem Gesetz zwischen den Gewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden. Gewerkschaften und Arbeitgeber müssen die entsprechenden Gleichstellungspläne aushandeln. Dazu muss das Unternehmen einen Arbeitnehmervertreter wählen, der die Verhandlungen führt. Bei den Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitern gäbe es laut Gewerkschaft UGT derzeit sechs auf den Kanaren, die diesen Vertreter noch nicht haben. Die Gewerkschaft glaubt, dass sowohl Gehaltsregister, also auch Gleichstellungspläne gute Instrumente für Transparenz in den Unternehmen darstellen.

José Cristóbal García, der Vizepräsident der kanarischen Unternehmervereinigung CCE glaubt jedoch nicht, dass diese Werkzeuge die gewünschten Zwecke erzielen werden. „Es sind Verwaltungsinstrumente, die mehr Kosten für Unternehmen verursachen. Es gibt keine Lohndiskriminierung in den Unternehmen, obwohl es Gehaltsunterschiede gibt und damit diese beseitigt werden können, müssen soziale Maßnahmen ergriffen werden, keine zusätzlichen Dokumente erstellt werden“, so seine Meinung. – TF

Weitere Links zum Thema:
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