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Las Palmas will eine neue Mobilitätsverordnung einführen – Fußgänger werden bevorteilt

Strafen bis zu 30.000 € sollen dann drohen.

Lesedauer 2 Minuten

Las Palmas – Die Stadt Las Palmas de Gran Canaria will in der kommenden Woche in der Ratssitzung die neue Mobilitätsverordnung verabschieden. Darüber sprach heute der zuständige Stadtrat für Verkehr, José Eduardo Ramírez auf einer Pressekonferenz. Allerdings würde diese Verordnung dann noch nicht in Kraft treten, denn es gibt eine Wartefrist, die eingehalten werden muss, Ramírez hofft, dass bis zum Ende der Amtszeit diese Verordnung dann in Kraft sein wird.

Die neue Stadtverordnung enthalte Vorgaben der neuen Verkehrsordnung der Generaldirektion für Verkehr von Spanien. Diese Verordnung fordert dazu auf, den öffentlichen Raum mehr und mehr den Fußgängern bereitzustellen, zudem soll die umweltfreundliche Fortbewegung gefördert werden.

Aus diesem Grunde plant die Stadt Las Palmas, dass Fußgänger, Fahrräder, Fahrzeuge für die persönliche Mobilität (Rollstühle, E-Roller etc.), öffentliche Verkehrsmittel und umweltfreundliche Fahrzeuge in der neuen Stadtverordnung einen hohen Stellenwert eingeräumt bekommen. Als größtes Novum soll auch die Installation von Elektroladesäulen reguliert werden, damit diese einfacher installiert werden können.

In den 30er-Zonen der Stadt werden künftig Fußgänger vor Fahrzeugen Vorrang haben. Zudem plant man fast alle zentralen Straßen in der Stadt in einer 30er-Zone umzuwandeln. Damit hatte man in der Vergangenheit ja bereits begonnen. Lediglich auf Straßen mit zwei Fahrspuren in eine Richtung bleibt einer 50er-Zone erhalten.

Neben den Neuerungen werden auch die Sanktionen überarbeitet, auch Be- und Entladezonen sollen neu reguliert werden. Die neue Höchststrafe soll bis zu 30.000 Euro betragen. Als Beispiel nannte Ramírez das Fahren mit einem Roller auf Gehwegen, die sei künftig ein schwerwiegender Verstoß.

Zwischen Oktober 2019 und Juli 2020 hatte die Stadt eine öffentliche Befragung durchgeführt, dabei wurden 371 Vorschläge aufgenommen, von diesen wurden 63 % vollständig und 11 % teilweise berücksichtigt. – TF

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