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Maßnahmen zur Inflationsbekämpfung bis Jahresende verlängert

Spanien – Die Regierung hat sich darauf verständigt, die zur Krisenbekämpfung eingeführten Rabatte auf Treibstoff und die IVA (MwSt.) für Strom bis zum 31. Dezember 2022 zu verlängern. Es werden aber auch weitere Maßnahmen zu Bewältigung der Krise eingeführt. Die MwSt. für Strom soll zudem nochmal reduziert werden und dann bei 5 % liegen statt der ursprünglichen 21 %. Dies kündigte Ministerpräsident Sánchez heute auf einer Pressekonferenz an, die nach einem außerordentlichen Kabinettstreffen gegeben wurde.

Spanien will mit weiteren Maßnahmen versuchen, die exorbitante Inflation zu bekämpfen. Ziel ist es wohl, diese auf etwa 3,5 % bis Jahresende zu drücken. Eine weitere Maßnahme die bestehen bleib ist die Deckelung der Mietpreise, diese dürfen nicht mehr als 2 % steigen. Auch die Preisdeckelung für Gasflaschen, die man hier unter anderem an der Tankstelle kaufen kann, bleibt bestehen.

Die Regierung rechnet durch die Verlängerung der Maßnahmen und der Einführung der neuen Maßnahmen mit zusätzlichen Kosten von 9 Milliarden Euro. Damit hätte man alleine für die Krisenbewältigung in diesem Jahr 15 Milliarden Euro bereitgestellt. Immerhin sind dies mehr als 1 % des BIP.

Folgende Maßnahmen wird es geben:

Öffentlicher Verkehr – 50 % Preisnachlass für öffentlichen Verkehr bei Monatskarten für Unternehmen im staatlichen Besitz (RENFE z.B.). 30 % Rabatt für Bus- und Metro-Unternehmen der autonomen Regionen, diese können von den lokalen Regierungen auf 50 % angehoben werden. Diese Maßnahme gilt ab dem 1. September bis zum 31. Dezember 2022.

200 € Sofortzuschuss – Eine Direkthilfe in Höhe von 200 € für Arbeitnehmer und Selbstständige mit niedrigem Einkommen. Genauere Angaben machte Sánchez nicht. Jedoch erklärte Vizepräsidentin Diaz auf Twitter, dass es sich um eine Direkthilfe für Haushalte handelt, die weniger als 14.000 € im Jahr an Einkommen haben. Bezieher von beitragsfreien Renten und des IMV können die Hilfe nicht beantragen.

Weiterer Rabatt bei MwSt. für Strom – Erneute Reduzierung der MwSt. auf Strom, von aktuell 10 % auf 5 %. Dies wird pro Quartal alleine einen Steuerverlust von etwa 220 Millionen Euro für die Staatskasse bedeuten. Vor etwa einem Jahr hatte man die MwSt. für Strom von 21 % auf 10 % reduziert, so wollte man den damals schon steigenden Strompreis eindämmen. Alle anderen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Stromversorgung bleiben ebenfalls erhalten, fast 2 Millionen Haushalte bekommen den sogenannten „Sozialrabatt“.

Preisdeckelung für Gasflaschen
– Der Höchstpreis für Gasflaschen bleibt bis zum 31. Dezember 2022 festgelegt. Dies „wird zum Wohle der Schwächsten beitragen“, so Sánchez. Eine solche Preisbindung gab es in der Corona-Pandemie bereits, dies wird nun erneut verwendet, um die steigenden Energiepreise abzubremsen.

Tankrabatt – Die 20 Cent Rabatt pro Liter Kraftstoff bleiben bis zum Jahresende ebenfalls erhalten. Die Einführung dieses Tankrabatts am 1. April ist bis heute praktisch wirkungslos, da seither die Preise wieder so gestiegen sind, dass die 20 Cent komplett „aufgefressen“ werden. Dieser Rabatt kostet Spanien rund 425 Millionen Euro pro Monat. Im Unterschied zu Deutschland müssen hier aber die Tankstellenbetreiber 5 Cent der 20 Cent selbst beisteuern.

Erhöhung des IMV – Die zusätzliche Anhebung von 15 % des minimalen Einkommens (IMV), was dem deutschen Hartz 4 ähnelt, bleibt erhalten.

15 % mehr Rente – Besonders geringe und damit beitragsfreie Renten sowie Renten für Invalidität werden ebenfalls um 15 % angehoben. Im Schnitt bedeutet dies für die Betroffenen etwa 60 € mehr im Monat.

Beitragsaufschub für Sozialversicherung – Die Agrarwirtschaft und das Transportwesen hat einen Beitragsaufschub für Sozialversicherungsbeiträge erhalten, dies bleib bis zum Jahresende erhalten.

Deckelung bei Mietpreissteigerung – Die Mietpreise in Spanien dürfen in diesem Jahr nicht mehr als 2 % steigen, im Normalfall können Vermieter den IPC dafür heranziehen, der spiegelt die Inflationsrate wider. Viele Menschen befürchteten, dass die Mieten um bis zu 8 % steigen könnten, dies ist damit nicht mehr erlaubt.

Gesonderter Kündigungsschutz – Ordentliche Kündigungen, die aufgrund von wirtschaftlichen Problemen im Zusammenhang mit den gestiegenen Energiepreisen ausgesprochen werden, sind ungültig. Zumindest dann, wenn ein Unternehmen Beihilfen der Regierung erhält. Beispielsweise könnten diese Mitarbeiter im ERTE sein. – TF

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