Las Palmas – Bevor der Streit um die Zuständigkeit für die Sanierung der Avenida Maritima (GC-1) weiter eskaliert, hat die Regierung der Kanarischen Inseln die notwendigen Rettungsbauarbeiten zum Notfall erklärt. Dies bedeutet, dass die Regierung der Kanarischen Inseln die Sanierung der Av. Maritima auf einer Länge von etwa 600 Metern übernehmen wird. Der Grund für dieses Einschreiten der Regierung wird auch damit begründet, dass es eine reale Gefahr für den Untergang der Promenade und Teile der GC-1 gäbe. Die Wellen erreichen derzeit fast täglich die erste Fahrbahn der GC-1, die täglich von mindestens 100.000 Fahrzeugen passiert werden. Zudem gefährdet die Erosion eine wichtige städtische Trinkwasserleitung, die unterhalb der Straße verläuft.
Der zuständige Minister, Sebastían Franquis kündigte auf einer Pressekonferenz an, dass dieser Notfallplan in der kommenden Woche vom Kabinett der Regierung beschlossen werden soll. Heute fand ein Treffen mit Verantwortlichen der Stadt Las Palmas und des Cabildo de Gran Canaria statt. Danach erklärte Franquis die Pläne, die auch die Sanierung des Wellenbrechers beinhalten. Wenn der Wellenbrecher und die strukturelle Integrität wieder hergestellt sind, werde die Stadt Las Palmas die Promenade sanieren. Am Wellenbrecher beteiligt sich das Cabildo de Gran Canaria.
Mindestens 4 Millionen €!
Derzeit schätzt man die notwendigen Baukosten auf 4 Millionen Euro, oder mehr. Sollten bei den Arbeiten weitere Probleme entdeckt werden, die zusätzliche Maßnahmen erfordern, werden diese natürlich durchgeführt, dies kann die Kosten noch weiter nach oben treiben. Allerdings müssten diese nach einem „normalen Verfahren“ durchgeführt werden.
Aber all die oben genannten Probleme rechtfertigen es „sofort zu handeln“, so der Minister der Kanaren. Ob es Verkehrsbehinderungen geben wird, konnte der Minister nicht gänzlich ausschließen. Aber zunächst sei dies wohl ohne möglich, da die „Arbeiten nicht sehr komplex sind“, auch die Bauzeit schätzt er nicht als sehr lange ein, wobei auch hier keine genaue Angabe möglich ist.
Knackpunkt ist die spanische Küstenbehörde, die letztendlich, besonders beim Wellenbrecher, noch immer das Sagen hätte. Auch wenn man darauf besteht, dass die Zuständigkeit bei der Regierung der Kanaren liegt. – TF