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Unlauterer Wettbewerb bei touristischen Privatunterkünften in Las Palmas!

Ganze Gebäude werden touristisch genutzt, ohne die richtigen Lizenzen.

Las Palmas – Der Verband der Ferienunterkünfte von Las Palmas de Gran Canaria (AHELPA) prangert den „unlauteren Wettbewerb“ in der Stadt an, der laut Verband durch verschiedene Gebäude verursacht wird, die ausschließlich der Nutzung als Ferienwohnungen dienen. Diese Gebäude seien jedoch in Realität Hotels oder Apartmentanlagen, die somit die Vorschriften oder wirtschaftlichen Vorgaben umgehen, die traditionelle Beherbergungsbetriebe einhalten müssen.

Die Sprecherin des Verbandes, Rosy Mujica erklärte, dass es sich um „Gebäude handelt, die ausschließlich als touristische Unterkünfte genutzt werden“. Allerdings „wird jede Wohnung als eigenständige Ferienwohnung registriert“, sodass diese „alle Vorschriften und Kosten einsparen können, die diese Gewerbe mit sich bringt, da diese nur als Wohnungen registriert sind“.

Laut Mujica hat der Verband „etwa 25 Gebäude dieser Art in der Hauptstadt von Gran Canaria entdeckt, mit 12 bis 100 Betten pro Gebäude“. Außerdem seien auch gänzlich illegale Angebote entdeckt worden, „davon manche mit dreistöckigen Betten“.

Was nicht eingehalten wird

Bei den nicht eingehaltenen Vorschriften, die Hotels und Apartmenthäuser einhalten müssen, werden beispielsweise die „Hotellizenz, das Brandschutzsystem, der Evakuierungsplan und die Legionellen-Bekämpfung“ genannt. Zudem gibt es ja noch „die Pflicht eine Körperschaftssteuer anzuführen, die Einkommenssteuer zu zahlen und die IGIC abzuführen“. Auch muss bei einem ganzen touristischen Gebäude 24 Stunden am Tag die Rezeption besetzt sein oder zumindest ein Kontakt bereitstehen, bei diesen Gebäuden ist „die Rezeption eine Box mit Tastenfeld, wo der Tourist seinen Code eingibt, um den Check-in zu machen“, so Mujica.

Auch Angestellte haben einen gewissen Schutz, wenn diese bei einem Hotel oder einem Apartmenthaus beschäftigt werden. Wenn man für eine Privatperson die Ferienwohnung sauber macht, dann gilt das Arbeitsrecht nicht und damit entfallen auch die Schutzmaßnahmen. Künftig kommen noch weitere Auflagen dazu, „in Sachen der Nachhaltigkeit“. Ferienwohnungen werden niemals überprüft.

Aus all diesen Gründen, sieht Mujica hier Handlungsbedarf und die gezwungene Einklassifizierung der Gebäude als touristische Unterkunft, um „den offensichtlichen unlauteren Wettbewerb zu beenden“. Bisher sind wohl alle Beschwerden beim Tourismusministerium versickert, da alle Immobilien noch in Betrieb sind, wie bisher. – TF

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