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22 Menschen auf den Kanaren haben binnen 2 Jahre Sterbehilfe bekommen

12 Frauen und 10 Männer haben das Euthanasie-Gesetz genutzt.

Lesedauer 2 Minuten

Kanarische Inseln – Seit zwei Jahren gibt es in Spanien das Euthanasie-Gesetz, welches es schwer kranken Menschen ermöglicht, sich durch die Injektion von Nervengiften töten zu lassen. Auf den Kanarischen Inseln haben bisher 22 Menschen, davon 12 Frauen und 10 Männer, von diesem Recht Gebrauch gemacht. 13 Anträge im Rahmen dieses Gesetzes wurden auch abgewiesen. Im Jahr 2021 haben drei Personen diese Sterbehilfe beansprucht, im Jahr 2022 waren es insgesamt zehn Personen und im laufenden Kahr waren es bis heute neun Personen.

Laut Angaben des kanarischen Gesundheitsministeriums wurden die 13 abgelehnten Anträge abgelehnt, weil diese nicht die Voraussetzungen für den Erhalt dieser Leistung erfüllten. Aktuell seien noch 15 Anträge auf den Kanaren in der Bearbeitung. Davon sind neun in der Provinz Las Palmas eingegangen und sechs in der Provinz Teneriffa.

Laut dem Gesetz können Menschen, die an einer schweren und unheilbaren Krankheit oder einer chronischen Behinderung leiden, die ein „unerträgliches oder geistiges Leiden verursachen“, von diesem Recht Gebrauch machen. Sofern es keinerlei Heilungsmöglichkeiten gibt. Auf den Kanaren sind dies bisher Menschen gewesen, die unheilbar an Krebs erkrankt waren oder neurodegenerative Erkrankungen in sehr fortgeschrittenen Stadien der jeweiligen Krankheit aufwiesen. Trotzdem obliegt einer Bewertungskommission das letzte Wort bei einem Antrag auf Sterbehilfe.

Man kann dabei frei wählen, ob man zu Hause sterben möchte, oder doch lieber in einem Gesundheitszentrum. Letzteres ist zwingend erforderlich, wenn man seine Organe spenden möchte. – TF

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