Kanarische Inseln – In der Politik werden immer neue Lösungsansätze gesucht, um den Mangel an Wohnimmobilien zu bekämpfen. Dabei liegt auch der Vorschlag auf dem Tisch, den Kauf von Immobilien durch nicht ansässige gebietsfremde Personen auf den Kanaren zu beschränken. Würde bedeuten, dass EU-Bürger und andere Menschen auf den Kanaren dann keine Immobilie mehr kaufen könnten, nur wenn man Resident wäre.
Allerdings hat sich die EU-Kommissarin für Finanzdienstleistungen, Stabilität und die Kapitalmarktunion, Mairead McGuinness, nun negativ zu dieser Idee geäußert. Artikel 63 des Vertrages über die Arbeitsweise der EU (AEUV) verbietet die Beschränkung von Kapitalbewegungen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Immobilien, einschließlich Wohnungen, durch gebietsfremde EU-Bürger. Eine Ausnahme gibt es jedoch, wenn die öffentliche Ordnung und Sicherheit bedroht ist, ist ein Verbot möglich.
Die Idee wurde von einer Kommission für demografische Herausforderungen auf den Tisch gelegt. Darüber soll aber erst in der nächsten Legislaturperiode gesprochen werden. Dies wird sich mit dem Statement der EU jetzt wohl erledigt haben. Allerdings gibt es politische Parteien, wie Podemos, die weiterhin an dieser Idee festhalten wollen. Man will sich ggf. auch die äußerste europäische Randlage (RUP) berufen. Für Podemos ist es unabdingbar ein Gleichgewicht auf dem Immobilienmarkt der Kanaren herzustellen, immerhin wurden 29 % aller Immobilien im Jahr 2022 durch Nicht-Residenten erworben.
Obwohl es diese Regelung in der EU gibt, ist es in den Mitgliedsländern Finnland, Dänemark, Malta und Kroatien für Nicht-Residenten stark beschränkt, Immobilien zu erwerben. Allerdings war ein solches Gesetz in diesen Ländern vor dem EU-Beitrott in Kraft. – TF
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