Spanien – Seit dem heutigen 1. April müssen Arbeitnehmer, die krank oder als vorübergehend arbeitsunfähig vom Arzt eingestuft wurden, keine Krankmeldung mehr an das Unternehmen schicken oder übergeben. Der Arzt oder die Sozialversicherung übernehmen die elektronische Übermittlung der Krankmeldung an den Arbeitgeber. Diese Änderung wurde auf der letzten Kabinettssitzung im Jahr 2022 verabschiedet und tritt nach einer Übergangsfrist eben heute in Kraft. Das Verfahren wird angewendet, solange die Krankheitszeit eine Frist von 365 Tagen nicht überschreitet.
Diese Änderung wurde beschlossen, da nicht jeder der erkrankt in der Lage ist diese Krankmeldung an den Arbeitgeber zu senden. Bisher war es so, dass bei Unterlassung dieser Übermittlung der Arbeitsplatz in Gefahr geraten ist. Diese Änderung gilt im Übrigen auch für private Versicherungsträger, diese müssen dem Arbeitgeber ggf. die Krankmeldung mitteilen.
Arbeitgeber und private Krankenversicherungen müssen die Krankmeldung auch an die Seguridad Social übermitteln. Bei Unterlassung dieser Übermittlung werden Bußgelder zwischen 70 und 750 Euro fällig. – TF
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