Las Palmas – Vor wenigen Wochen berichteten wir über die mutmaßliche Vergewaltigung einer jungen Frau in einem Hotel nahe dem Park Santa Catalina in Las Palmas. Drei Männer wurden verhaftet und verhört, anschließend wieder freigelassen. Alle drei stammen aus dem Ausland. Nun hat der Anwalt des Opfers die erneute und sofortige Verhaftung eines der mutmaßlichen Täter gefordert. Denn der junge Mann (Alexander T.) gab wohl an, dass er aus Italien stamme, allerdings wurde jetzt anhand eines Passes festgestellt, dass der Mann aus Moldau stammt.
Da in Moldau kein europäischer Haftbefehl umgesetzt werden kann, besteht höchste Fluchtgefahr, so der Anwalt. Das Untersuchungsgericht Nummer 8 aus Las Palmas stellte die falsche Angabe fest und ordnete ein Ausreiseverbot an. Dazu wurde die Botschaft von Moldau in Spanien informiert und der Pass des jungen Mannes wieder eingezogen. Dagegen hat der Opferanwalt Berufung eingelegt und fordert halt die sofortige Inhaftierung.
Solange die Untersuchungen anhalten, dürfen alle drei Männer, auch die beiden Deutschen (Christoph IK und Philipp Jonas O) die Insel nicht verlassen. Alle drei arbeiteten zum Zeitpunkt der Tat als Hafenarbeiter in Las Palmas. Zudem gibt es ein Annäherungs- und Kommunikationsverbot mit dem Opfer. Alle drei müssen sich in einem 14-tägigen Rhythmus bei Gericht melden, was auch am gestrigen Montag passiert ist.
Beweisvideos der Überwachungskameras des Hotels belegen die Ankunft der vier Personen im Hotel. Zudem ist auf den Videos klar zu erkennen, dass das mutmaßliche Opfer „wie eine Puppe“ wackelte und kaum als ansprechbar gelten könne. Außerdem widersprechen sich die Aussagen der mutmaßlichen Täter, was nahelegen würde, dass diese lügen. Daher „gäbe es genügend Gründe, an den sexuellen Übergriff zu glauben“, was eine Inhaftierung rechtfertigen würde. – TF
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