Kanarische Inseln – Am gestrigen Dienstag hat das spanische Kabinett das königliche Dekret mit den Plänen zu Bewirtschaftung des Meeresraums (POEM) verabschiedet. Dieses Dekret legt insgesamt fünf Bereiche im gesamten Staatsgebiet fest, welche für Offshore-Windparks genutzt werden. Darunter im Nordatlantik, Südatlantik und im Mittelmeer. Natürlich sind auch die Kanarischen Inseln in dem Dekret festgelegt. Innerhalb dieser fünf Bereiche wurden 18 Zonen eingerichtet, die eine Ausdehnung von 5.000 Quadratkilometern erreichen, 0,46 % der Meeresoberfläche.
Im konkreten Fall der Kanarischen Inseln wurden sechs Zonen festgelegt, zwei davon vor der Küste von Teneriffa (92,1 km) eines vor der Küste von Gran Canaria (es gab zwei, die zu einem vereint wurden, 163,89 km), eines vor Lanzarote (97,39 km) und zwei vor Fuerteventura (208,49 km). Laut Gesetz dürfen Offshore-Windkraftanlagen auf einer Gesamtfläche von 561,87 Quadratkilometern installiert werden. Dies entspricht einer Wasseroberfläche von 2 % des Archipels. Laut weiteren Angaben dürfen die Anlagen vor der Küste von Teneriffa und Lanzarote in einer Entfernung von weniger als 2 Kilometern von der Küste entfernt errichtet werden. Dies liegt an dem geringen Sockel der Inseln.
Im Fall von Gran Canaria hat sich das Cabildo de Gran Canaria durchsetzten können und eine Mindestentfernung von 5,6 Kilometern zugesprochen bekommen. Dies war aber nur möglich, weil der Sockel der Insel anders beschaffen ist. In der ersten Version des POEM betrug die Entfernung nur 3 Kilometer. Auch auf Fuerteventura wurde eine ähnliche Entfernung im Gesetz festgelegt.
Neue Phase für die Windparks eingeleitet
Nach der gestrigen Genehmigung des POEM startet nun eine neue Phase der Offshore-Windkraft in Spanien. Jetzt muss die Regierung noch den gesetzlichen Rahmen für die Ausschreibungen zur Umsetzung der Windparks definieren. Es wird erwartet, dass das zuständige Ministerium für ökologischen Wandel in den kommenden Tagen weitere Details bekannt geben wird. Das Ministerium wies gestern schon darauf hin, dass das neue POEM den „Schutz von Ökosystemen, Lebensräumen und empfindlichen und gefährdeten Arten gewährleisten wird“. Das Gesetz gilt zunächst bis zum 31.12.2027, danach kann es erneuert oder verändert werden.
Zusätzlich zu den Flächen, die für die Installation von Windenergie vorgesehen sind, sind im POEM Biodiversitätsschutzzonen; Ablagerungen von Gesteinskörnungen, die für den Küstenschutz verwendet werden könnten; Forschung, Entwicklung und Innovation; Hafenaktivitäten und marine Aquakultur reguliert. – TF
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