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Neues Tierschutzgesetz von Spanien seit gestern in Kraft

Strafen von bis zu 200.000 Euro sind möglich!

Spanien – Seit dem gestrigen Freitag ist das neue Tierschutzgesetz in Spanien, das sogenannte „Ley de Bienestar Animal“ in Kraft getreten. Wer Haustiere misshandelt, muss nun mit Strafen von bis zu 200.000 Euro rechnen. Jagdhunde sind von dem Gesetz jedoch, trotzt massiver Kritik, ausgeschlossen. Bisher nicht in Kraft ist jedoch die Zwangsversicherung für Hundebesitzer, dazu wird noch ein Regelwerk ausgearbeitet. Ebenso sind die vorgesehenen Kurse für Hundebesitzer noch nicht final im Gesetz verankert.

Das neue Gesetz sieht unter anderem vor, dass Hunde nicht länger als 24 Stunden alleine gelassen werden dürfen, bei Katzen liegt dieser Wert bei 3 Tagen, und in Zoohandlungen dürfen diese nicht mehr verkauft werden, dies gilt auch für Frettchen. Auch das übermäßige Ausstellen ist bei Haustieren nicht mehr erlaubt.

Das Ziel dieses Gesetzes ist es, den Missbrauch und das Aussetzen von Haustieren in Spanien zu verhindern. Man will eine „verantwortungsvolle Gesellschaft beim Halten von Tieren“ erreichen.

Man darf auch keine Tiere mehr verkaufen, dies ist lediglich registrierten Züchten vorbehalten. Zudem müssen Tiere kastriert sein, wenn diese verkauft werden. Bei Hündinnen ist auch eine andere Methode möglich, damit diese nicht trächtig werden kann. Allen unter dem Vorsatz, dass dem Tier kein Schaden oder Leid zugefügt wird.

Töten, Zusammenleben und mehr

Tierheime und Zentren dürfen nun auch keine Tiere mehr töten, selbst dann nicht, wenn es Platzmangel oder finanzielle Probleme gäbe. Aus diesen Gründen wurden bisher etwa 100.000 Tiere pro Jahr in Spanien getötet. Das Einschläfern von Tieren ist nur zulässig, wenn dies nach tierärztlichen Kriterien möglich ist. Also nur dann, wenn ein Tier so schwer erkrankt ist, dass es nicht behandelt werden kann. Diese Tötungsregel gilt auch für Privatbesitzer und für Straßenkatzen!

Jedes Tier muss registriert, also gechippt werden. Zudem muss der Besitzer die medizinische Versorgung des Tieres sicherstellen. Sollte es Probleme beim „Zusammenleben“ geben, ist auch ein Tierverhaltensexperte zurate zu ziehen.

Das Gesetz wird noch immer kritisiert, sowohl von Gesellschaft als auch Experten und Politiker. Teilweise geht dies über das Ziel hinaus und gefährdet damit sogar das Tierwohl, Stichwort Jagdhunde, die nicht berücksichtigt werden. Es gibt viele Punkte, die für Verwirrung sorgen. Man muss also letztendlich damit rechnen, dass dieses Gesetz noch geändert und ausgebessert werden wird, zumindest in der Zukunft. Parallel zu dem neuen Gesetz wurde auf das Strafgesetzbuch verändert, der Punkt der Tierquälerei wurde überarbeitet, damit höhere und härtere Strafen möglich sind. – TF

Weitere Artikel zum Thema:
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