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Immer wieder scheiterte das Tierschutzgesetz – Neue Regelungen sollen es nun ermöglichen

Einige Dinge wurden aufgeweicht...

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Spanien – Das neue Tierschutzgesetz „Ley de bienestar animal“ sollte eigentlich schon lange in Kraft sein, doch die Regierung hat bisher keine Mehrheiten für diese in Teilen fragwürdige Gesetz gefunden. Fragwürdig auch deshalb, weil beispielsweise Stierkämpfe darin nicht inkludiert sind, auch sind Jagdhunde nicht in dem Gesetz inkludiert, dies ruft viel Kritik hervor und macht die Gesetzgebung komplizierter. Auch die bisherigen Vorschläge für Zucht und Verlauf sind problematisch und wurden oft kritisiert.

Daher wurde das Gesetz nach mehrfachem Scheitern nochmals umgebaut. Sollte es einmal durch das Parlament kommen, kann es frühestens sechs Monate nach Veröffentlichung im Staatsanzeiger (BOE) in Kraft treten. Neu sind die Strafen, die man erhalten kann und diese liegen dann zwischen 500 und 200.000 Euro, je nach Schwere des Verbrechens gegen das Gesetz.

Doch was wurde noch geändert? Hier ein paar Beispiele:
Es wird eine Liste mit Arten geben, diese Liste inkludiert alle Tiere (inkl. Wildtiere), die man zu Hause halten darf, Jagdhunde und Tiere für sportliche sowie berufliche Zwecke sind nicht in der Liste zu finden, dies sind beispielsweise auch Rettungshunde etc. Die Ziele bleiben die gleichen, das Aussetzen von Tieren und die Misshandlung zu vermeiden, damit das Wohlergehen der Tiere gesichert ist. In Spanien gibt es in fast 50 % der Haushalte auch Tiere.

Die teuersten Strafen, die zwischen 50.001 und 200.000 Euro liegen werden, werden beispielsweise für illegale Zucht und Verkauf von Tieren ausgesprochen. Auch das Töten von Tieren wird künftig so bestraft, Tiere dürfen dann nur noch unter gewissen Umständen getötet werden. Zoohandlungen dürfe dann auch keine Hunde, Katzen oder Frettchen mehr verkaufen, alle anderen Arten sind in dem neuen Vorschlag wohl wieder erlaubt.

Wenn ein Tier keinen körperlichen Schaden durch eine Handlung davonträgt, diese Handlung aber laut dem neuen Gesetz verboten ist, ist dies eine Bagatelle und wird mit bis zu 10.000 Euro bestraft. Mindestens jedoch mit 500 Euro.

Ein weiteres Verbot soll das Halten von Hunden und Katzen auf Terrassen, Balkonen, Dächern, Lagerräumen, Kellern, Fahrzeugen und ähnlichem inkludieren. Tierkämpfe werden grundsätzlich verboten, mit der Ausnahme von Stierkämpfen. Hunde dürfen nicht länger als 24 Stunden alleine zu Hause bleiben, bei allen anderen Tieren gilt eine Frist von drei Tagen. Personen, die nicht als Züchter registriert sind, dürfen keinen Nachwuchs zeugen lassen.

Neue Pflichten für Tierhalter

Tierhalte müssen Tiere in den Familienkern integrieren und eine unkontrollierte Verehrung verhindern. Die Nachzucht darf nur von den Personen durchgeführt werden, die für die Tätigkeit verantwortlich sind und als solche in einem entsprechenden Register eingeschrieben sind. Ein Besitzer muss die für jede Tierart vorgeschriebene Halter-Schulung durchlaufen und jedes Tier wird mit einem Mikrochip versehen. Katzen müssen vor dem sechsten Monat sterilisiert werden, mit der Ausnahme, dass diese zur Zucht benötigt werden, was wiederum nur von Personen im zuvor genannten Register durchgeführt werden darf.

Hundebesitzer müssen nachweisen, dass er eine unbefristete Halter-Schulung durchgeführt hat. Diese Schulung wird kostenlos angeboten, ist aber dann gesetzlich vorgeschrieben. So eine Art Hundeführerschein. Der Halter muss zusammen mit seinem Hund einen „Test“ ablegen, um die Funktionsfähigkeit im sozialen Bereich nachweisen zu können. Dazu werden noch Rahmenbedingungen festgelegt. Zudem müssen Hundehalter eine spezielle Haftpflichtversicherung abschließen, die während des gesamten Lebens des Hundes gültig sein muss. Auch dazu werden noch Rahmenbedingungen festgelegt.

Grundlegende Veränderungen gab es nicht, wobei die Zucht etwas „aufgeweicht“ wurde. Unklar ist jedoch noch, wie man sich als Züchter eintragen lassen kann, was dies ggf. kostet und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um eine „unkontrollierte Vermehrung“ zu verhindern. – TF

Weitere Artikel zum Thema:
Katzen vor endemischen Arten im neuen Tierschutzgesetz? Kritik von Biologen!, vom 03.06.2022
Tierschutzgesetz: Keine Zoos, Tierkämpfe (außer Stier) etc. mehr?, vom 18.02.2022
Neues Tierschutzgesetz in Planung – Töten, Züchten, Handel etc. alles verboten!?, vom 07.10.2021

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