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Umweltzonen in Playa del Inglés & San Fernando als Fußgängerzonen?

Ab 2024 müssen in Spanien Umweltzonen eingerichtet sein.

Playa del Inglés – Ab dem Jahr 2024 müssen in den spanischen Ballungsgebieten die Umweltzonen eingeführt werden. Dies gilt auch für Playa del Inglés und San Fernando in der Gemeinde San Bartolomé de Tirajana. Die Gemeinde wird keinen großen Spielraum bei der Einrichtung dieser Umweltzonen haben. Man wird dafür jedoch Fußgängerzonen verwenden. So berichtet es das Onlinemagazin Maspalomas24h unter Berufung auf ein Dokument der Gemeindeverwaltung, welches dem Magazin zugespielt wurde.

Tatsächlich werden viele Arbeitnehmer, die in den Süden reisen müssen, oder aber auch Apartmentanlagen, die oft von Menschen aus dem Norden besucht werden, betroffen sein. Auch Hotels und andere Ferienunterkünfte werden hier betroffen sein. Die Leihwagenfirmen gehen davon aus, dass ihnen keinerlei Wahl bleiben wird, als die gesamte Flotte auf Elektrofahrzeuge umzustellen, oder man verliert das gesamte Geschäft an Taxiunternehmen.

Im Prinzip stammt das Planungspapier noch aus der Zeit der PSOE-Regierung in San Bartolomé de Tirajana. Es verzögerte sich alles, aber ab 2024 muss man dieses Thema laut spanischem Gesetz umsetzten. In diesem Papier heißt es, dass „berücksichtigt werden muss, dass die Bedürfnisse der Gemeinde berücksichtigt werden müssen, die darin bestehen, die Umweltzonen in Phasen umzusetzen“.

Weiter heißt es in dem Dokument, dass „der Umfang der Umsetzung der Niedrigemissionzone in einem oder beiden Gebieten von Playa del Inglés und San Fernando liegen wird“. Eine Hintertür hatte man offen gehalten, denn „falls vorhanden aufgrund zwingender Notwendigkeiten“, kann es „eine Änderung des Umsetzungsumfangs geben“.

Ganz besonders wichtig ist dann wohl noch der Teil, in dem angegeben wird, dass die Umweltzonen im Süden von Gran Canaria „unter der Berücksichtigung der Herkunft und des Ziels der Fahrten durchgeführt werden“. Die kommunale Norm sieht jedoch klar vor, dass „die Bewegung von Fahrzeugen und deren Auswirkungen auf die Luftqualität oder die akustische Qualität verhindert werden muss“.

Bei der Gestaltung werden „Bereiche besonderen Schutzes berücksichtigt“. Letztendlich weiß man aber noch immer nicht so genau, welche Zonen exakt betroffen sein werden. Aber ab 2024 wird es dann klar sein. – TF

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