Spanien – Das neue Wohnungsgesetz von Spanien wird nun vom spanischer Verfassungsgericht überprüft. Das Gericht hat heute einer eingereichten Klage der PP-Partei sowie den autonomen Regierungen von Madrid, Katalonien, den Balearen und Andalusien die Verhandlung erteilt. Das Gericht bestätigte, dass alle Ressourcen zur Bearbeitung zugelassen wurden.
Die regionalen Regierungen legten Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz ein, nachdem deren Rechtsabteilungen festgestellt haben, dass diese gesetzlichen Regelungen in deren Autonomiestatut eingreift.
Die PP sieht hingegen die Verletzung des Eigentumsrechtes bedroht und deshalb ihrerseits eine Verfassungsbeschwerde eingereicht.
Darum geht es im Gesetz
Das Gesetz zum „Recht auf Wohnen“ erlaubt die Begrenzung der Mietpreise in sogenannten „Krisengebieten“ und sieht Aufschläge zwischen 50 und 150 % auf die Grundsteuer (IBI) für Wohnungen vor, die länger als zwei Jahre leer stehen.
Zudem gewährt das neue Gesetz eine „außerordentliche Verlängerung von Mietverträgen“ um ein Jahr aufgrund nachgewiesener sozialer oder wirtschaftlicher Notsituationen. Es verhindert Räumungen ohne Datum und Uhrzeit und umfasst neue Verlängerungen, die eine Verschiebung dieser ermöglichen.
Es verbietet zudem die Zahlung von Mieten in Bar und den Verkauf von Sozialwohnungen an Investmentgesellschaften. Es legt zudem fest, dass Kosten für die Immobilienverwaltung und die Formalisierung von Verträgen vom Vermieter getragen werden und dass 40 % der bebaubaren Grundstücke und 20 % des unbefestigten städtischen Grundstücks für die Förderung geschützter Mietwohnung zu einem begrenzten Preis reserviert werden. – TF
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