Las Palmas – Laut einem Bericht der lokalen Polizei von Las Palmas de Gran Canaria wurde wegen des Auftauchens von fünf getöteten Vögeln, denen die Köpfe abgeschnitten wurden, ermittelt. Im Stadtteil Tenoya fanden Anwohner die Tiere an der Straße. Die Ermittlungsergebnisse deuteten auf eine 55-jährige Frau hin, die sich nun wegen fünffachem Tiermissbrauch vor Gericht verantworten muss.
Die fünf Vögel, bestehend aus drei Hühnern, einem Hahn und einer Turteltaube, wurden von mehreren Nachbarn auf einem Blumenbeet in einer Straße im Stadtteil Tenoya gefunden, alle gaben an, dass allen Vögeln der Kopf abgeschnitten worden war, und haben die Polizei kontaktiert. Die Polizei besichtigte den Fundort und nahm die Kadaver der toten Tiere mit. Eine entsprechende Untersuchung wurde eingeleitet.
Mithilfe von Videoüberwachungskameraaufnahmen aus nahegelegenen Geschäftsräumen und anschließenden Zeugenaussagen kam die örtliche Polizei bei einer Untersuchung voran, die dazu führte, dass sie auch Aussagen von Verantwortlichen einer Karosserie- und Lackierwerkstatt in der Gemeinde Gáldar entgegennahm. Dies wurde gemacht, nachdem die Polizei festgestellt hatte, dass die toten Tiere in einem Ersatzfahrzeug der besagten Werkstatt zum Aussetzungsort transportiert wurden. Schließlich lokalisierte die örtliche Polizei im Ortskern von Vecindario in der Gemeinde Santa Lucía de Tirajana den Ort, an dem angeblich die Opferung der fünf Vögel stattfand, die angeblich im Rahmen eines religiösen Ritus stattfand, bei dem die Tiere geschlachtet wurden.
Die Umweltgruppe der örtlichen Polizei hat das Ermittlungsverfahren mit der Identifizierung einer 55-jährigen Frau abgeschlossen, die ihrer Ansicht nach die mutmaßliche Täterin von fünf Tiermissbrauchsdelikten mit Todesfolge ist. Darauf kann es Freiheitsstrafen von bis zu 2 Jahren für jedes der fünf Verbrechen sowie ein Verbot der Tierhaltung für einen Zeitraum von bis zu 4 Jahren geben. Aufgrund des Zurücklassens der leblosen Körper der fünf Vögel auf öffentlichen Straßen hat die örtliche Polizei ebenfalls ein entsprechendes Sanktionsverfahren wegen schweren Verstoßes gegen die Abfallvorschriften eingeleitet und dies kann mit einer Geldstrafe zwischen 2.001 und 100.000 Euro geahndet werden. – TF
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