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Anwohner der Triana fordern 2.000 € Schadenersatz wegen Lärmbelästigung zum Königstag

Die Stadtverwaltung lehnt alle Forderungen ab.

Las Palmas – Mal wieder sorgen die Anwohner der Triana in Las Palmas für Streit und Stress. Denn diese hatten am 22. Dezember 2023 eine Petition eingereicht, die dazu aufgefordert hatte, die Feierlichkeiten zur „Noche de Reyes“, also die am 5. Januar 2024, nicht stattfinden zu lassen, ansonsten würde man einen Schadenersatz in Höhe von 2.000 € pro Tag beanspruchen. Der zuständige Stadtrat, José Eduardo Ramírez, hat dies zurückgewiesen. Die Anwohner forderten neben den 2.000 € auch zusätzlich Schadenersatz für möglichen Sachschaden, der nicht beziffert wurde.

Ramírez erwiderte: „Wir sind dagegen, es gibt keinen begründeten Hinweis darauf, welcher Maßstab zur Quantifizierung angeblicher Schäden verwendet wurde, die keinen Platz oder keine Grundlage haben. Zum Zeitpunkt der Klageerhebung konnten solche Schäden nicht nachgewiesen werden“.

Die Forderung der Anwohner bestand darin, die Installation von Bars und Lautsprechern auf öffentlichen Straßen zu verhindern, keine Konzerte zu genehmigen und „Menschenansammlungen sowie Alkoholkonsum und andere zusätzliche und indirekte Auswirkungen“ zu vermeiden. Die Stadt verwies auf die Organisation der Veranstaltung: „Das Vorgehen des Stadtrats von Las Palmas de Gran Canaria war respektvoll und gewissenhaft, indem es die Sicherheit und die Organisation des Personenstroms gewährleistete und dabei Traditionen und Grundrechte wie das sogenannte Versammlungsrecht respektierte. Ohne zu vergessen, dass temporäre Volksfeste grundsätzlich als notwendig für die Stadt angesehen werden, da sie Teil unserer Kultur sind“, heißt es in der Ablehnung weiter.

Dis Stadt lehnt alles ab

Es wurden akustische Schallemissionsbegrenzer auf jeder Bühne installiert sowie geräuscharme Stromaggregate eingesetzt. Auch wurden die Konzertzeiten verkürzt. „Es sollte auch beachtet werden, dass in diesem speziellen Bereich bereits unter normalen Bedingungen hohe Lärmpegel zu verzeichnen sind, die zu diesen Zeitpunkten sogar noch höher sind“, heißt es von der Stadt weiter.

Zudem verweist die Stadt auch darauf, dass keinerlei Verfahrensfehler bei der Genehmigung der Veranstaltung geschehen sind und dass selbst im Fall eines möglichen Schadenersatzanspruchs dieser individuell beanstandet werden muss. Dazu ist ein individueller Nachweis aus jeder betroffenen Wohnung über einen längeren Zeitraum notwendig. Dies muss als „Nachweis des Schadens über die Zeit mit anhaltender Lärmbelästigung geschehen“.

„Die Beschwerdeführer haben das Recht, mit der Methodik nicht einverstanden zu sein, aber dies verletzt kein Grundrecht“, heißt es in dem Schreiben abschließend.

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Frist von zwei Monaten Berufung beim Verwaltungsgericht eingelegt werden. – TF

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