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Aussetzung des Tourismus-Registrierungsgesetzes bis Dezember bringt erneut Kritik mit sich!

Offiziell soll es nun ab dem 2. Dezember 2024 starten.

Lesedauer 2 Minuten

Kanarische Inseln – Der Hotelverband von Gran Canaria, FEHT, bzw. dessen Präsident, José María Mañaricua, hat die spanische Regierung aufgefordert, das geplante Registrierungsgesetz für den Tourismus vollständig zu überprüfen und nicht nur bis zum 2. Dezember 2024 auszusetzen. Gestern verlautete eine inoffizielle Meldung, dass durch ein Moratorium dieses neue Gesetz vorerst nicht angewendet wird. Der entsprechende Erlass wurde öffentlich gemacht und darin steht, dass das Gesetz ab dem 2. Dezember 2024 angewendet werden soll.

Für Mañaricua ist aber nicht der Zeitfaktor zur Implementierung des Gesetzes das Problem sondern das Gesetz selbst. Denn seiner Meinung nach wird durch das Verschieben „das Problem nicht gelöst“. Denn das Gesetz als ganzes wird den Sektor in erhebliche Schwierigkeiten bringen.

Er fordert die spanische Regierung daher auf, das Gesetz dringend zu überarbeiten und nur „unbedingt notwendige Daten“ zu verlangen, damit die Sicherheit des Landes gewahrt werden kann. Daten die „die Abläufe in den Betrieben nicht bei der Arbeit behindern“.

Daten wie „der Verwandtschaftsgrad aller Reisenden sind dafür nicht erforderlich“, so der FEHT-Boss. Eine Aussage die auch vom spanischen Gesamtverband CEHAT getätigt wurde.

CEHAT stellt sich weiter gegen das Registrierungsgesetz für den Tourismus

CEHAT hat ebenfalls seine Ablehnung der vorgeschlagenen Lösung zum Ausdruck gebracht und betont, dass es „keine Frage der Zeit für die technologische Anpassung ist, sondern dass eine gründliche Überprüfung des Inhalts des königlichen Erlasses 933/2021 notwendig ist“. Dazu fordert man „die Anhörung der Beteiligten“.

CEHAT geht auch noch einen Schritt weiter, denn man hat eine „Unvereinbarkeit mit Texten und Vorgaben der EU“ ausfindig gemacht. Allein dies führt zu einer „Rechtsunsicherheit und damit der Unmöglichkeit einer Einhaltung“. Zudem würde dies einen klaren „Wettbewerbsnachteil für den spanischen Tourismus“ bedeuten. Denn diese „unverhältnismäßige Datenabfrage gibt es in keinem anderen Reiseziel in Europa“.

Daher muss das gesamte Gesetz dahingehend überarbeitet werden, dass es eine Rechtssicherheit für Reisende als auch Betriebe gibt und natürlich darf es dadurch keinen Wettbewerbsnachteil für die Branche geben. Auch lehnt CEHAT einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand in dieser Größenordnung klar ab.

CEHAT vertritt mehr als 16.000 Unternehmen in Spanien, die mehr als 1,8 Millionen Betten bereitstellen, der Verband gehört zu den mächtigsten Unternehmensverbänden im Land. Der im vergangenen Jahr geforderte Dialog zu diesem Gesetz fand bedauerlicherweise nicht statt, zudem wurde „kein gemachter Vorschlag berücksichtigt oder umgesetzt“. Man setzt darauf, dass dieser Dialog nun aufgrund des öffentlichen Drucks doch noch aufgenommen wird. Eigentlich wollte die Regierung das Gesetz zum 1. Oktober 2024 starten lassen. – TF

Weitere Artikel zum Thema:
Registrierungsgesetz für den Tourismus wohl ausgesetzt (inoffiziell), vom 23.09.2024
Neues Registrierungsgesetz im Tourismus von Spanien sorgt für Unmut – Datenkrake Staat?, vom 17.09.2024

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