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Immobilienkauf auf den Kanaren durch Ausländer zu beschränken, ist „praktisch unmöglich“.

Es „wäre ein Verstoß gegen die EU-Verträge“...

Kanarische Inseln – Die Forderung, den Immobilienkauf durch Ausländer auf den Kanarischen Inseln zu beschränken, halten Experten für „praktisch unmöglich“. Bei Canarias7 sprach der Experte und Direktor der Anwaltskanzlei Acción Legal, Jose Juan Muñoz darüber und erklärte, dass „wir zur Europäischen Union gehören, was einen gemeinsamen Markt und einen gemeinsamen Kapital- und Personenverkehr mit sich bringt“. Eine Beschränkung des Verkaufs von Immobilien an EU-Ausländer „wäre ein Verstoß gegen die EU-Verträge“. Daher sei er über die Positionierung der Regionalregierung „überrascht“.

Er wies zwar darauf hin, dass es in einigen Gebieten auch Beschränkungen für den Kauf von Immobilien gibt, insbesondere durch Ausländer. Da wird aber in der Regel von „Gebieten in der Nähe von Militärstützpunkten oder Außengrenzen“ gesprochen. Man spricht hier also „von Besonderheiten bestimmter Immobilien und bestimmter Orte“. Dies ist aber „nicht die allgemeine Regelung“.

Damit die Kanarischen Inseln eine solche Beschränkung auf das allgemeine Inselgebiet ausweiten könnten, sei „immer die Zustimmung der Europäischen Union erforderlich“. Zudem müsse ein „außerordentlich gerechtfertigter Grund“ vorliegen.

Die Regierung der Kanaren hat aber in Brüssel einen Antrag auf eine Sonderkonferenz der peripheren und maritimen Regionen Europas beantragt. Diese setzt sich aus 150 Meeres- und Küstenregionen von 24 EU-Staaten zusammen. Dort möchten die Kanaren die Diskussion über die „Bevölkerungssättigung in touristischen Gebieten“ anstoßen, was laut Ansicht der Regierung „in großem Maße mit anderen Inseln und Küstengebieten der EU geteilt wird“. Bei dieser Sonderkonferenz soll auch die Möglichkeit der Beschränkung des Immobilienerwerbs angesprochen werden.

Muñoz fand nur ein Land der EU, welches eine Beschränkung dieser Art für EU-Bürger besitzt. Malta begrenzt den Erwerb von Immobilien durch EU-Ausländer auf eine Immobilie, sofern der Ausländer nicht schon mindestens 5 Jahre ansässig ist. Dann kann er auch mehr Immobilien erwerben. „Allerdings trat diese Regelung vor dem EU-Beitritt von Malta in Kraft“. Damit das Land der EU beitreten konnte, mussten auch hier Anpassungen vorgenommen werden. Allein deshalb sieht er das Vorhaben als „sehr kompliziert“ an. Jedoch befinde sich die kanarische Regierung noch in einer „Studienphase, anhand dieser wird sie erkennen, wo die Grenzen liegen werden“. – TF

Weitere Artikel zum Thema:
Könnten die Kanaren eine „Einwanderungssteuer“ von neuen Residenten verlangen?, vom 11.04.2024

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