Las Palmas – Laut einem Bericht der lokalen Polizei von Las Palmas de Gran Canaria wurde gegen eine 54-jährige Frau wegen der Aussetzung ihres Dackels in einem Müllbeutel, der in einen Müllcontainer geworfen wurde, ermittelt. Der Hund wurde noch lebend aus dem Container gerettet, starb aber ein paar Tage später. Laut Polizeiangaben deutet alles darauf hin, dass die Frau, deren Initialen RSH lauten, für diese Tat verantwortlich ist.
Ein Anwohner der Triana bemerkte beim Vorbeigehen an den Müllcontainern das Gejaule eines Tieres, was dessen Aufmerksamkeit erregte. Er beachtete dies beim ersten Passieren an den Containern jedoch nicht weiter. Als er Stunden später erneut an den Containern vorbeiging und das Gejaule wieder wahrnahm und dies ließ dem Mann dann keine Ruhe. Er machte sich auf die Suche nach der Quelle des Gejaules. Er fand heraus, dass es aus einem Müllcontainer kam, der schon fast bis zum Rand mit Müllbeuteln gefüllt war. Er grub sich durch den Müll und fand den Hund, der schwere Verletzungen aufwies. Daraufhin alarmierte er die Polizei.
Spezialisierte Beamte aus der Tierschutzabteilung der lokalen Polizei wurden zum Fundort geschickt. Diese stellten fest, dass der Hund sich nicht selbstständig bewegen konnte und entschieden, diesen in ein Tierklinikum zu bringen. Noch während die Ermittlungen liefen, teilte die Tierklinik ein paar Tage später der Polizei mit, dass der Hund aufgrund des komplizierten Gesundheitszustandes in der Klinik verstorben ist. Er hatte die Behandlung wohl nicht mehr überstehen können.
Weitere Tage danach wurden die Ermittlungen zu dem Fall vorerst abgeschlossen, die zu der 54-jährigen Besitzerin des Hundes führten. Sie dürfte die einzige Halterin des Tieres gewesen sein, heißt es in dem Polizeibericht. Daher wird die Frau als mutmaßliche Täterin in dem Bericht festgelegt. Bei der Tat handelt es sich um das Aussetzen eines Tieres mit der Folge der erhöhten Lebensgefahr.
Zwei verschiedene Strafen drohen der Halterin
Abgesehen von den strafrechtlichen Konsequenzen, die der Frau drohen, das Aussetzen von Tieren hat hier entsprechende Relevanz, greift möglicherweise auch das neue Tierschutzgesetz aufgrund der Nichterbringung der Grundversorgung für das kranke Tier. Diese Nichterbringung wird als schwerwiegend eingestuft und kann mit Geldstrafen von 10.001 bis 50.000 Euro geahndet werden. – TF
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