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Oberstes Gericht kippt Protokoll zur Aufnahme minderjähriger Flüchtlinge

Der Eilantrag der Oberstaatsanwaltschaft war rechtmäßig.

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Kanarische Inseln – Der Eilantrag der Oberstaatsanwaltschaft beim obersten Gerichtshof der Kanarischen Inseln zum neuen Protokoll für minderjährige Flüchtlinge, die auf den Kanaren ankommen, wurde vom Gericht angenommen und das Protokoll, wie gefordert, vorsorglich ausgesetzt.

Das Protokoll wurde am 10. September nach dem Treffen von Inselpräsident Fernando Clavijo und dem PP-Chef Alberto Nuñez Feijoó veröffentlicht. Das oberste Gericht bestätigt, dass es Umstände von besonderer Dringlichkeit gibt, die die Annahme rechtfertigen, ohne auf den Inhalt der Frage einer möglichen Anpassung der Rechtmäßigkeit des Protokolls einzugehen.

„Zunächst ist anzumerken, dass die im Territorialprotokoll enthaltenen Bestimmungen keine Bestimmung enthalten, die ausdrücklich darauf abzielt, den Zeitpunkt des Beginns der Wirksamkeit (oder des Inkrafttretens) der darin vorgesehenen Maßnahmen festzulegen“, heißt es im Beschluss des Gerichts. Da es an einem Datum zum Start des Protokolls mangelt, muss davon ausgegangen werden, dass dieses sofort angewendet werden soll, daher ist der Antrag der Staatsanwaltschaft völlig rechtmäßig und dem muss alleine deshalb zugestimmt werden.

Die Regierung der Kanarischen Inseln hat nun drei Tage Zeit, auf den Beschluss zu reagieren und Argumente vorzubringen, die diesen Beschluss ggf. wieder kippen könnten. Dies wird aber in einer späteren Entscheidung erst verhandelt. – TF

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