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Oberstes Gericht weist Berufung der Gruppenvergewaltiger von Puerto Rico zurück

Bis zu 42 Jahre Haft sind damit rechtskräftig.

Mogán – Der oberste kanarische Gerichtshof hat die Berufung der Gruppenvergewaltiger, die im letzten Jahr zu Haftstrafen von bis zu 42 Jahren verurteilt wurden, abgewiesen und damit das Urteil als rechtskräftig bestätigt. Die vier Männer müssen diese Strafe nun voll absitzen. Der oberste Gerichtshof hat das vorangegangene Urteil in allen Teilen bestätigt und die Beweiskette zur Gruppenvergewaltigung in Puerto Rico aus dem Jahr 2021 als rechtmäßig eingestuft.

Zudem stellte der oberste Gerichtshof fest, dass das vorangegangene Urteil im „Einklang mit dem Gesetz stand und keine Fehler bei der Beweisführung gemacht wurden“. Zudem wurde auch das „Recht auf Unschuldsvermutung gewahrt“.

Die Fakten zum vorherigen Urteil

Aufgrund der Gesetzeslage in Spanien müssen alle vier Täter jedoch maximal 20 Jahre absitzen. Danach gibt es ein Kontaktverbot zum Opfer und die restlichen Jahre der Strafe stehen alle vier unter Beobachtung.

Laut Urteil wurde zweifelsfrei nachgewiesen, dass das Opfer am 26. Februar 2021 um 22:45 Uhr allein durch den Park Agua La Perra in Puerto Rico spazierte. Der Haupttäter Aziz Laghribi kam auf sie zu und „packte sie an einem ihrer Handgelenke“, dann zwang er sie „gegen ihren Willen“ in einen uneinsichtigen Bereich, wo die anderen Mittäter schon warteten. Ab diesem Moment „handelten sie in einem vorher abgestimmten Verhalten“. Alle „gingen einer nach dem anderen und abwechselten vor, um das Opfer vaginal und anal zu penetrieren“. Der Haupttäter tat dies sogar „zweimal“.

Alle vier Männer blieben permanent zusammen, „bis die Tat endete“. Dies erhöhte die „Qualen der Frau, da sie permanent bewegungslos gehalten wurde“. Vor Gericht war die Aussage des Opfers maßgeblich, denn sie schilderte den Tagesablauf bis zum Ende der Gruppenvergewaltigung sehr genau, inklusive Eindrücken von Gerüchen der Täter.

Ein weiterer wichtiger Beweis war ein Smartphone, welches die Guardia Civil bei den Tätern während der Festnahme sicherstellen konnte. Darauf waren WhatsApp-Nachrichten in englischer Sprache zu finden, die belegten, dass die vier sich darüber freuten, „die Engländerin erwischt zu haben“, es war eine gute „Jagd“. In einer anderen Nachricht wurde das Opfer auch als „Häschen“ bezeichnet. In einer anderen Nachricht wurde sogar geschildert, dass alles „in Ordnung ist, wir alle haben uns bei dem englischen Mädchen abgewechselt, von 23 Uhr bis 3 Uhr“. – TF

Weitere Artikel zum Thema:
Gruppenvergewaltiger aus Puerto Rico zu Haftstrafen bis 42 Jahren verurteilt, vom 26.07.2023
Prozess gegen Gruppenvergewaltiger von 2021 startet – Bis zu 61 Jahre Haft gefordert!, vom 21.06.2023
Gruppenvergewaltigung durch illegale Flüchtlinge – Bis zu 61 Jahre Haft gefordert!, vom 01.05.2023

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