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Ramírez im Zusammenhang mit Steuerbetrug und Sozialkassenbetrug bei Seguridad Integral Canaria freigesprochen

Die Untersuchung durch Richter Alba wurde als Nichtig erklärt.

Lesedauer 2 Minuten

Las Palmas – Fußballboss Miguel Ángel Ramírez wurde in allen Anklagepunkten im Zusammenhang mit Steuerbetrug und Sozialkassenbetrug zu Zeiten seiner Inhaberschaft des Unternehmens Seguridad Integral Canaria (SIC) freigesprochen. Dieser Freispruch erstreckt sich auch auf alle anderen Geschäftsleute, die ihm als Administrator des Unternehmens folgten. Die abstimmenden Richter stimmten mit einer Ausnahme alle für diesen Freispruch.

Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich eine Haftstrafe von 21 Jahren für Miguel Ángel Ramírez sowie 5 are für alle anderen Angeklagten gefordert. Sie sah es als erwiesen an, dass zwischen 2009 und 2017 der Sozialkasse 30,09 Millionen Euro vorenthalten wurden und in den Jahren 2009 bis 2013 sogar 6,6 Millionen Euro an das Finanzamt nicht abgeführt wurden.

Zugrunde liegt die Entscheidung bei der Erklärung zur Nichtigkeit der Untersuchung des Falles. Den fall hatte Untersuchungsrichter Salvador Alba geführt und dessen Handlungen in diesem Zusammenhang als vollständig für ungültig erklärt wurden. Dabei stützt sich das Gericht auch darauf, dass Alba selbst wegen Vortäuschung, Bestechung und Urkundenfälschung zu einer Haftstrafe von sechs Jahren verurteilt wurde. Bei der Antragsannahme von Alba im Fall gegen Ramírez wurde ein „falscher und krummer Zweck, der nichts mit der Untersuchung zu tun hat“ angegeben, so das Urteil im Freispruch.

Darüber hinaus ist das Gericht in Bezug auf das Geschäftsjahr 2009 der Auffassung, dass kein strafrechtlicher Verstoß vorliegt, da „die Steuerbemessungsgrundlage“, die als Referenz herangezogen werden sollte, nicht herangezogen wurde.

Allerdings räumte das Gericht auch ein, dass „eine steuerliche Unregelmäßigkeit vorliegt“, wenn es Zahlungen von Überstunden und anderen Produktivitätszuschlägen als Tagessätze behandelt werden. Allerdings sei der Einbehalt von bis zu 19,7 % „nicht“ dem durchschnitt entsprechend behandelt wurden aber eine Summe von 120.000 Euro nicht übersteigen.

Bezüglich der Sozialkasse gab das Gericht an, dass dies „außerhalb des Strafrahmens“ liegt, da es eine Vereinbarung zwischen dem Unternehmen und der Sozialkasse gab, die letztendlich zu der Zahlung der offenen Beträge geführt hat. – TF

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