Spanien – Im Fall Begoña Gómez im Zusammenhang mit Wirtschaftskorruption fordert die Madrider Staatsanwaltschaft die sofortige Einstellung des Verfahrens, dazu wurde ein entsprechender Antrag direkt an das Gericht gestellt und nicht an den Untersuchungsrichter Juan Carlos Peinado, der das Verfahren eröffnet hat. Dies ist zwar ein ungewöhnliches Vorgehen, aber wenn die Staatsanwaltschaft eine komplett andere Sichtweise auf die Dinge hat, ist es wiederum ein durchaus logisches Vorgehen.
Da das Verfahren ausschließlich auf Presseberichten basiert, sieht man hier keinen Grund für eine Untersuchung dieser Art. Ein Korruptionsverbrechen kann damit nicht nachgewiesen werden.
Auch am heutigen Tag veröffentlichte die Gruppe „Manos Limpios“ eine Stellungnahme. Diese Gruppe ist ja für die Eröffnung des Verfahrens verantwortlich. Der Vorsitzende der Gruppe, Miguel Bernard gab an, dass man nicht weiß, ob die journalistischen Informationen, auf die diese Beschwerde fußt, stimmen oder nicht. „Es wird nun der Untersuchungsrichter sein, der prüfen muss, ob diese journalistischen Informationen wahr sind oder nicht“, betonte der Vorsitzende der Gruppe. Er bestätigte auch, dass er den Inhalt der Artikel selbst in keiner Weise überprüft hat, er habe diese für die Beschwerde lediglich zusammengetragen.
Eines wurde schon festgestellt, ein beigefügtes Urteil, um die Beschwerde zu untermauern, mit dem Aktenzeichen STS 480/2024, scheint es gar nicht zu geben. Der Vorsitzende von Manos Limpios gab an, dass „der Ursprung der Beschwerde darin bestand, durch mehrere digitale Medien Wissen über eine Reihe von Informationen erhalten zu haben, in denen angebliche Unregelmäßigkeiten im Verhalten von Begoña Gómez festgestellt wurden, die angeblich kriminell sein könnten“. Er fand sich dazu genötigt, die Beschwerde einzureichen, da die „Staatsanwaltschaft nicht von Amts wegen gehandelt hat“.
Gleichzeitig kritisierte er dann auch noch Pedro Sánchez für dessen Handeln. Er hätte erwartet, dass Sánchez angeben würde, ob „die Anschuldigungen gegen dessen Frau wahr oder unwahr sind“. Daher ist dessen Verhalten „inakzeptabel“, insbesondere unter dem Blickpunkt, dass Sánchez die Gruppe als „rechtsextreme Organisation“ bezeichnet hat, was „wir nicht sind“. Er erinnerte dann auch noch daran, dass er selbst vom obersten spanischen Gerichtshof „freigesprochen wurde“, dies hat „die regierungsnahe Presse“ vergessen. – TF
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